Grosshöchstetten - Neues Reglement zur Schwankungsreserve

Der Gemeinderat Grosshöchstetten hat das neue Reglement über die Spezialfinanzierung Schwankungsreserve genehmigt, wie er in einer Medienmitteilung schreibt. Das neue Reglement tritt unter Vorbehalt des fakultativen Referendums am 1. Dezember in Kraft.

pd/ib, info@bern-ost.ch

"Mit der Einführung von HRM2 (Harmonisiertes Rechnungsmodell 2) musste das gesamte Finanzvermögen neu bewertet werden", schreibt der Grosshöchstetter Gemeinderat. Um das Handhaben von Aufwertungsgewinnen beim Finanzvermögen zu regeln, sei eine neue Spezialfinanzierung Schwankungsreserve von Vorteil. Dies bedinge ein entsprechendes Reglement. 


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Erstellt: 26.11.2017
Geändert: 26.11.2017
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