Grosshöchstetten - Erneuerte Reglemente

Am 24. November stimmt die Bevölkerung über die Teilrevision zweier Reglemente und über die Intensivlandwirtschaftszone Lenzligen ab.

lfc, Berner Zeitung
Der Grosshöchstetter Gemeinderat legt am 24. November zwei Vorlagen zur Abstimmung vor, eine Teilrevision der Gemeindeordnung und des Reglements über Abstimmungen und Wahlen sowie eine Änderung von Zonenplan und Baureglement.

In der Gemeindeordnung wird die Kompetenz des Gemeinderats bei Nachkrediten neu geregelt. Die Formulierung ist etwas kompliziert: «Beträgt der (…) Nachkredit zu einem von den Stimmberechtigten beschlossenen Kredit weniger als 10 Prozent dieses ursprünglichen Kredits, aber höchstens 200 000 Franken, beschliesst ihn der Gemeinderat.» Geändert wird zudem die Anzahl Unterschriften für Referenden und Initiativen. Bis jetzt waren 200 beziehungsweise 100 Unterschriften nötig. Neu können nun 5 Prozent der Stimmberechtigten ein Referendum verlangen, für eine Initiative braucht es 10 Prozent. Im Reglement über Abstimmungen und Wahlen wird der Stichentscheid des Gemeindepräsidenten abgeschafft und durch einen Losentscheid ersetzt.

Bei der Änderung des Zonenplans geht es um die Intensivlandwirtschaftszone Lenzligen des Obstbetriebes Schürch. Dessen Kulturen liegen auf Gebiet von Zäziwil und Grosshöchstetten. Beide Gemeinden müssen über die Änderung des Zonenplans abstimmen, obschon noch eine Einsprache hängig ist. Die Einsprecher sehen in der Zonenplanänderung einen Verstoss gegen den Landschaftsschutz und das kantonale Baugesetz.


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Erstellt: 11.11.2013
Geändert: 11.11.2013
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