Grosshöchstetten - Elektrizitätsreglement wurde angepasst
Der Gemeinderat hat das bestehende Elektrizitätsreglement einer Teilrevision unterzogen.
Die Neuerungen des Elektrizitätsreglements wurden ab dem 1. Januar unter Vorbehalt des fakultativen Referendums in Kraft gesetzt, wie der Gemeinderat mitteilt. Ebenfalls aktualisiert wurde die dazugehörige Elektrizitätsverordnung.
Mit diesen Änderungen wurden die bestehenden Grundlagen den aktuellen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Insbesondere bei der Finanzierung waren Anpassungen nötig, mit dem Ziel, Grundlagen für verursachergerechte Gebühren zu schaffen.
„Insbesondere bei den einmaligen Anschlussgebühren werden diese verursachergerecht berechnet. Diese basieren auf der konkreten Situation des jeweiligen Hausanschlusses", sagt Martin Steiner, der Gemeindepräsident von Grosshöchstetten, gegenüber BERN-OST.