Grosshöchstetten - Einsprachen gegen Ortsplanungsrevision abgewiesen
Der Regierungsrat ist auf die Einsprachen und Beschwerde gegen die Grosshöchstetter Ortsplanungsrevision nicht eingetreten. Das Verfahren gilt somit als genehmigt.
Simon Laager, info@reinhards.ch
"Die zuständige kantonale Abteilung Orts- und Regionalplanung hat nun im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sämtliche noch nicht erledigten Einsprachen und damit auch die Beschwerde der ehemaligen Exekutivmitglieder abgewiesen, soweit überhaupt darauf eingetreten werden konnte", teilt der Gemeinderat Grosshöchstetten in einer Medieninformation mit. Auch die kantonale Genehmigungsinstanz sei wie bereits der Regierungstatthalter zum Schluss gekommen, dass das Verfahren rechtlich korrekt abgewickelt worden sei.
Die Beschwerdeführenden und die abgewiesenen Einsprecher könnten die Genehmigungsverfügung bei der Justiz-, Gemeinde und Kirchendirektion anfechten. Die Beschwerdefrist läuft Mitte März ab.
Gegen die am 5. Juni 2005 an der Urne beschlossene Totalrevision der Ortsplanung wurde Beschwerde erhoben. Die Beschwerdeführer rügten in erster Linie Verfahrensmängel in der Vorbereitung der Urnenabstimmung. Sie brachten beispielsweise vor, dass über die Änderungen des Baureglementes im Dorfspiegel nicht vollständig informiert wurde. Konkret verlangten die Beschwerdeführer materielle Aenderungen des Baureglementes. In erster Instanz wies der Regierungsstatthalter die Beschwerde ab. Der Entscheid des Regierungsstatthalters wurde jedoch durch die Beschwerdeführenden an den Regierungsrat weitergezogen.
www.grosshoechstetten.ch
Die Beschwerdeführenden und die abgewiesenen Einsprecher könnten die Genehmigungsverfügung bei der Justiz-, Gemeinde und Kirchendirektion anfechten. Die Beschwerdefrist läuft Mitte März ab.
Gegen die am 5. Juni 2005 an der Urne beschlossene Totalrevision der Ortsplanung wurde Beschwerde erhoben. Die Beschwerdeführer rügten in erster Linie Verfahrensmängel in der Vorbereitung der Urnenabstimmung. Sie brachten beispielsweise vor, dass über die Änderungen des Baureglementes im Dorfspiegel nicht vollständig informiert wurde. Konkret verlangten die Beschwerdeführer materielle Aenderungen des Baureglementes. In erster Instanz wies der Regierungsstatthalter die Beschwerde ab. Der Entscheid des Regierungsstatthalters wurde jedoch durch die Beschwerdeführenden an den Regierungsrat weitergezogen.
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