Grosshöchstetten - Die Kirche kann erweitert werden
Die Stimmenden Grosshöchstettens haben mit 1'069 Ja- zu 276 Nein-Stimmen die Änderung im Baureglement genehmigt, die die baurechtlichen Voraussetzungen zum Kirchenanbau schafft. Die Stimmbeteiligung betrug 54.2 Prozent.
Tobias Kühn, tobias.kuehn@bern-ost.ch
Die Kirchgemeindeversammlung Grosshöchstetten hatte letzten Herbst den Projektkredit von 2,15 Millionen Franken bewilligt. Das Projekt umfasst die Totalsanierung der Kirche und einen neuen Mehrzweckbau im Hang daneben.
Damit der geplante Anbau bewilligt werden kann, musste jedoch der Punkt 'Kirche' in Artikel 42 (Zone für öffentliche Nutzung) des Grosshöchstetter Baureglements erweitert werden. Mit der Ergänzung sind nun die nötigen baurechtlichen Voraussetzungen für den Anbau erfüllt.
Die geplanten Erweiterungsbauten sollen den Bedarf an Nebenräumen decken. Beim Haupteingang sind eine rollstuhlgängige Toilette sowie ein Raum für die Kinderbetreuung während des Gottesdienstes geplant. Zudem Soll ein Vorraum für Tauffamilien, Brautpaare sowie Anlässe wie Apéros und Ausstellungen geschaffen werden.
Damit der geplante Anbau bewilligt werden kann, musste jedoch der Punkt 'Kirche' in Artikel 42 (Zone für öffentliche Nutzung) des Grosshöchstetter Baureglements erweitert werden. Mit der Ergänzung sind nun die nötigen baurechtlichen Voraussetzungen für den Anbau erfüllt.
Die geplanten Erweiterungsbauten sollen den Bedarf an Nebenräumen decken. Beim Haupteingang sind eine rollstuhlgängige Toilette sowie ein Raum für die Kinderbetreuung während des Gottesdienstes geplant. Zudem Soll ein Vorraum für Tauffamilien, Brautpaare sowie Anlässe wie Apéros und Ausstellungen geschaffen werden.