Grosshöchstetten - Anpassung der Entschädigung der Feuerwehrangehörigen

Der Gemeinderat hat die Funktionsentschädigungen für Feuerwehrangehörige auf 1. Januar 2015 erhöht. Ebenfalls wurde eine Erhöhung beschlossen für Personen, die vom aktiven Feuerwehrdienstpflicht befreit sind.

pd / vjo, info@bern-ost.ch

Der Gemeinderat hat die Funktionsentschädigungen für Feuerwehrangehörige auf 1. Januar 2015 erhöht und damit an die neuen Gegebenheiten angepasst. Das steht in einer Medienmitteilung des Gemeinderats.

Grundsätzlich steigen die Anforderungen an die Angehörigen der Feuerwehr (AdF) stetig. So findet mit den neuen Feuerwehrweisungen der Gebäudeversicherung (GVB) insbesondere eine Erhöhung der Mindestdauer der Übungen statt. Durch die Erhöhung des Solds von 30 Franken auf neu 40 Franken wird die durch die GVB vorgeschriebene längere Übungsdauer ausgeglichen.

 

Weiter hat der Gemeinderat beschlossen, die maximale Ersatzabgabe für alle Personen, die von der aktiven Feuerwehrdienstpflicht befreit sind, von maximal 400 Franken auf neu maximal 450 Franken auf 1. Januar 2015 zu erhöhen.

Der Regierungsrat hat den Höchstbetrag der Ersatzabgabe an die in den letzten 18 Jahren aufgelaufene Teuerung angepasst und von 400 auf 450 Franken heraufgesetzt. Die Gemeinden haben bei Bedarf die Möglichkeit, diese Limite in ihren Reglementen sinngemäss anzupassen, was mit diesem Beschluss nun erfolgt.

 


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Erstellt: 27.12.2014
Geändert: 27.12.2014
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