Kiesentaler Gewässerräume: Landwirt*innen befürchten Ackerlandverluste
In Niederhünigen und Zäziwil werden derzeit die durch das neue Gewässerschutzgesetzes des Bundes geforderten Anpassungen gemacht. Dafür müssen sogenannte Gewässerräume definiert werden, deren Grösse von der Breite des Baches abhängen. In diesen Räumen ist der Einsatz von Dünger- und Pflanzenschutzmittel sowie das Bauen untersagt. In beiden Gemeinden gab es dazu Einsprachen von Landwirt*innen. Sie befürchten Einbussen.
Bis zum 28. Dezember konnte die Niederhüniger Bevölkerung zum neuen Zonenplan zu den Gewässerräumen und den entsprechenden Anpassungen im Baureglement mitwirken, wie die Wochen-Zeitung für das Emmental schreibt. Da es in Niederhünigen keinen Bedarf für die Verbreiterung der Gewässerräume gebe, komme es nur zu minimalen Anpassungen, heisst es im Erläuterungsbericht zur Teilrevison der Ortsplanung. In deren Rahmen wird der neue Zonenplan und die Baureglementsaktualisierung vorgenommen.
Einsprachen in beiden Gemeinden
Die Gemeinde Zäziwil ist mit ihrem Projekt bereits bei der öffentlichen Auflage angelangt. Während es in Niederhünigen eine Mitwirkungseingabe von Landwirt*innen gab, gingen in Zäziwil sechs Einsprachen ein, wie Geschäftsleiter Beat Howald der Wochen-Zeitung sagte.
In beiden Gemeinden geht es in den Einsprachen um einen möglichen Verlust von Ackerland und Ernten. Für die meisten Landwirt*innen aus Zäziwil ändere sich allerdings nichts, sagt Howald. "Die neuen Gewässerräume sind teilweise sogar schmaler geworden", so Howald.
Bis wo darf gedüngt und gespritzt werden?
Gemäss der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung des Bundes dürfen allerdings Pflanzenschutzmittel und Dünger in einem Streifen von drei Metern Breite entlang von oberirdischen Gewässern nicht verwendet werden. Landwirte, die Direktzahlungen erhielten, müssten sogar einen Abstand von sechs Metern zu den Gewässern einhalten.
Es stellt sich die Frage, welches Gesetz nun gilt. Letztlich werde jedenfalls der neu festgelegte Gewässerraum für die Grundeigentümer verbindlich sein, so Vinzenz Maurer vom kantonalen Amt für Wasser und Abfall (AWA).
Platz für Sanierung des Bärbachs
Während die neuen Gewässserräume in dicht bebauten Gebieten mit neun Metern schmaler ausfallen als gemäss dem aktuellen Baureglement, wurden für Wald- und eingedolte Bäche kein Gewässerraum ausgeschieden. Entlang des Bärbachs in Zäziwil ist allerdings neu ein Freihaltegebiet von zusätzlich drei Metern zum Gewässerraum von 14 Metern definiert. Hier bestehe für Landwirte lediglich ein Bauverbot. Das Freihaltegebiet ist für die wohl in einigen Jahren erfolgende Sanierung und Renaturierung des Bachs vorgesehen. Geplant sei allerdings noch nichts, wie der kantonale Wasserbauingenieur der Wochen-Zeitung sagte.
[i] In einer früheren Version des Artikels stand, dass es in Niederhünigen keine Einsprachen gegeben habe, was sich als falsch herausstellte.