Gesamterneuerungswahlen Bowil 2012

Bowil

Gesamterneuerungswahlen Bowil für die Legislatur 2013 - 2016

1. Wahldatum:
Der Gemeinderat Bowil hat das Datum für die Wahlen auf den 25. November 2012 festgelegt.

2. Wahlen:

Majorzwahl: Präsidentin oder Präsident der Gemeinde und des Gemeinderats in einer Person.

Proporzwahlen:
- 6 Mitglieder des Gemeinderats
- 6 Mitglieder der Schulkommission

3. Einreichung Listen:
Diejenigen Parteien (Wählergruppen), die Anspruch auf Zuteilung von Mandaten erheben wollen, haben ihre Wahlvorschläge (Listen) bis spätestens Freitag, 12. Oktober 2012, 12.00 Uhr, der Gemeindeverwaltung Bowil einzureichen. Listenverbinden sind nicht gestattet.

4. Wahlbestimmungen:

Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind. Kein Name darf mehr als zweimal aufgeführt werden. Keine Person darf für die gleiche Behörde auf mehr als einem Wahlvorschlag stehen. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 10 in der Gemeinde stimmberechtigten Personen unterzeichnet und mit einer deutlichen Bezeichnung ihrer Herkunft versehen sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlages ist nicht zulässig. Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten. Die entsprechenden Formulare können bei der Gemeindeschreiberei Bowil bezogen werden.

 

Übersteigt die Gesamtzahl der Kandidaten aller Listen die Zahl der zu besetzenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Gemeinderat ohne Wahlverhandlung als gewählt erklärt.

Es wird auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung sowie des Wahl- und Abstimmungsreglements der Gemeinde Bowil verwiesen.

Statistik

Erstellt: 16.08.2012
Geändert: 16.08.2012
Klicks heute:
Klicks total: