Genehmigung zur Änderung der Überbauungsordnung «Autoverwertung » vom 8. November 1993
Oberdiessbach
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die an der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2012 beschlossene Änderung der Überbauungsordnung «Autoverwertung» in Anwendung von Art. 61 Baugesetz mit Verfügung vom 17. Januar 2013 genehmigt. Gemäss Art. 11 der Überbauungsvorschriften treten die Änderungen mit der Genehmigung in Kraft.
Die Unterlagen stehen nach Bauverordnung Art. 110 in der Bauverwaltung, Gemeindeplatz 1, Oberdiessbach, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme offen.
Oberdiessbach, 23. Januar 2013
Die Unterlagen stehen nach Bauverordnung Art. 110 in der Bauverwaltung, Gemeindeplatz 1, Oberdiessbach, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme offen.
Oberdiessbach, 23. Januar 2013
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08.02.2013
Geändert: 08.02.2013
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