Gemeindeversammlung vom 11.5.2012
Mirchel
1. Einladung
Werte Bürgerinnen und Bürger
Wir laden alle Stimmberechtigten zur ordentlichen Frühjahrsgemeindeversammlung ein. Diese findet statt:
Freitag, 11. Mai 2012, 20.00 Uhr, im Schulhaus Mirchel
Profitieren Sie von dieser direkten Mitsprachemöglichkeit und nehmen Sie an der Versammlung teil.
2. Traktandenliste
a) Jahresrechnung 2011
- Beratung und Genehmigung
b) Verschiedenes
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen, vom 26. Mai - 24. Juni 2012, in der Gemeindeverwaltung Mirchel öffentlich auf. Gegen das Protokoll kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat, 3532 Mirchel, schriftlich Ein-sprache erhoben werden. Die Protokollgenehmigung erfolgt durch den Gemeinderat.
Mirchel, 4. April 2012
Erstellt:
16.04.2012
Geändert: 16.04.2012
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