Gemeindeversammlung
Biglen
Dienstag, 1. Dezember 2015, 20 Uhr in der Turnhalle «Feltschen»
Traktanden
- Budget 2016
- Rechnungsprüfungsorgan / Aufsichtsstelle für den Datenschutz (Legislaturperiode 2016 bis 2019)
- Reglement für die Spezialfinanzierung «Werterhalt für die Liegenschaften des Finanzvermögens»
- Verschiedenes
Reglementsauflage
Folgendes Reglement liegt während 30 Tagen vor der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2015 öffentlich auf:
- Reglement für die Spezialfinanzierung «Werterhalt für die Liegenschaften des Finanzvermögens»
Ort der Auflage: Gemeindeverwaltung, Hohle 19, 3507 Biglen
Dauer der Auflage: 23. Oktober 2015 bis 23. November 2015
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Verwaltungsrechtspflegegesetz – Artikel 63 ff).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Gemeindegesetz – Artikel 49a «Rügepflicht»). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Wir laden alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Biglen haben, zu dieser Versammlung ein.
3507 Biglen, 22. Oktober 2015
Der Gemeinderat
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Erstellt:
29.10.2015
Geändert: 29.10.2015
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