Gemeindeversammlung

Biglen

Gemeindeversammlung
Dienstag, 27. Mai 2014, 20 Uhr im Primarschulhaus «Feltschen» (Singsaal)
 
Traktanden
1. Gemeinderechnung 2013
2. Verschiedenes
 
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Verwaltungsrechtspflegegesetz – Artikel 63 ff).
 
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Gemeindegesetz – Artikel 49a «Rügepflicht»). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Wir laden alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Biglen haben, zu dieser Versammlung ein.

3507 Biglen, 10. April 2014


Statistik

Erstellt: 11.04.2014
Geändert: 11.04.2014
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