Gemeindeversammlung

Biglen

Dienstag, 26. Mai 2015, 20 Uhr im Primarschulhaus «Feltschen» (Singsaal)

Traktanden
1. Gemeinderechnung 2014
2. Verschiedenes

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Verwaltungsrechtspflegegesetz – Artikel 63 ff).

Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Gemeindegesetz – Artikel 49a «Rügepflicht»). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Wir laden alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Biglen haben, zu dieser Versammlung ein.

Der Gemeinderat

Statistik

Erstellt: 09.04.2015
Geändert: 09.04.2015
Klicks heute:
Klicks total: