Gemeindeversammlung
Biglen
Dienstag, 26. November 2013, 20 Uhr im Primarschulhaus «Feltschen» (Singsaal)
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Verwaltungsrechtspflegegesetz - Artikel 63ff.).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Gemeindegesetz - Artikel 49a «Rügepflicht»). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Wir laden alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Biglen haben, zu dieser Versammlung ein.
Biglen, 17. Oktober 2013
Traktanden
- Voranschlag 2014
- Projekt «Sanierung der Werkleitungen ‹Bahnhofstrasse›» - Krediterteilung
- Verschiedenes
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Verwaltungsrechtspflegegesetz - Artikel 63ff.).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Gemeindegesetz - Artikel 49a «Rügepflicht»). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Wir laden alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Biglen haben, zu dieser Versammlung ein.
Biglen, 17. Oktober 2013
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Erstellt:
17.10.2013
Geändert: 17.10.2013
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