Gemeindeversammlung
Biglen
Dienstag, 25. November 2014, 20.00 Uhr im Primarschulhaus „Feltschen“ (Singsaal)
Traktanden
1. Voranschlag 2015
2. Reglement über Abstimmungen und Wahlen – Teilrevision (Wahlverfahren beim Gemeinderat)
3. Stromversorgungsreglement, Gebührenreglement zum Stromversorgungsreglement
4. Bau- und Kreditabrechnung
5. Verschiedenes
Reglementsauflage
Folgende Reglemente liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung vom 25. November 2014 öffentlich auf:
- Reglement über Abstimmungen und Wahlen – Teilrevision
- Stromversorgungsreglement
- Gebührenreglement zum Stromversorgungsreglement
Ort der Auflage
Gemeindeverwaltung, Hohle 19, 3507 Biglen
Dauer der Auflage
17. Oktober 2014 - 17. November 2014
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Verwaltungsrechtspflegegesetz - Artikel 63 ff).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Gemeindegesetz - Artikel 49a «Rügepflicht»). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Wir laden alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Biglen haben, zu dieser Versammlung ein.
Traktanden
1. Voranschlag 2015
2. Reglement über Abstimmungen und Wahlen – Teilrevision (Wahlverfahren beim Gemeinderat)
3. Stromversorgungsreglement, Gebührenreglement zum Stromversorgungsreglement
4. Bau- und Kreditabrechnung
5. Verschiedenes
Reglementsauflage
Folgende Reglemente liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung vom 25. November 2014 öffentlich auf:
- Reglement über Abstimmungen und Wahlen – Teilrevision
- Stromversorgungsreglement
- Gebührenreglement zum Stromversorgungsreglement
Ort der Auflage
Gemeindeverwaltung, Hohle 19, 3507 Biglen
Dauer der Auflage
17. Oktober 2014 - 17. November 2014
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Verwaltungsrechtspflegegesetz - Artikel 63 ff).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Gemeindegesetz - Artikel 49a «Rügepflicht»). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Wir laden alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Biglen haben, zu dieser Versammlung ein.
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Erstellt:
24.10.2014
Geändert: 06.11.2014
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