Gemeindeversammlung

Biglen

Dienstag, 22. Mai 2012, 20.00 Uhr im Primarschulhaus «Feltschen» (Singsaal)

Traktanden

1. Gemeinderechnung 2011
2. Verschiedenes

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen Verwaltungsrechtspflegegesetz – Artikel 63ff.).

Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Gemeindegesetz – Artikel 49a «Rügepflicht»). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Wir laden alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Biglen haben, zu dieser Versammlung ein.

Biglen, 12. April 2012

Statistik

Erstellt: 20.04.2012
Geändert: 20.04.2012
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