Gemeinderat entscheidet: Lieber Bauern, statt neue Wohnungen

Der Gemeinderat von Konolfingen verzichtet darauf, in Herolfingen einen Weiler einzuzonen. Dabei ging es um die Frage, ob in der landwirtschaftlichen Zone neuer Wohnraum geschaffen wird. Da dies zu Problemen führen kann, entschied sich der Gemeinderat dagegen. 

Rolf Blaser, info@bern-ost.ch

Vor sieben Jahren wurde beantragt, einige Höfe in Herolfingen in eine Weilerzone einzuzonen. Eine Weilerzone erlaubt, dass Bauernhöfe in der Landwirschaftzone umgebaut und zum Wohnen umfunktioniert werden können. Der Gemeinderat hat jetzt beschlossen, auf solche Einzonungen in Herolfingen und Gysenstein zu verzichten.

 

Es geht um den Geruch

Bei der Weilerzone in Herolfingen ging es unter anderem darum, dass es in der Nähe von Bauernhöfen «zu Geruchsemissionen kommen kann», präzisiert Gemeindepräsident Heinz Suter. Die nationale Gesetzgebung sei im Bereich der Geruchsabstände in einer solchen Zone sehr starr. Ermöglicht man neuen Wohnraum neben einem Bauernhof, könnte dies zu Reklamationen oder Klagen führen. Dies soll in Herolfingen verhindert werden.

 

Geruchsabstände als zentraler Faktor

Der Gemeinderat habe es sich bei seinem Entscheid nicht leicht gemacht. Entscheidend waren die gesetzlich vorgeschriebenen Geruchsabstände zwischen Landwirtschaftsbetrieben und umliegenden Wohn- oder Gewerbebauten. Diese Abstände werden bei Baubewilligungsverfahren oder bei Nachbarschaftsklagen überprüft und können erhebliche Einschränkungen für die Landwirtschaft mit sich bringen.

 

«Wird der Abstand unterschritten, muss der Landwirtschaftsbetrieb geruchsreduzierende Massnahmen ergreifen. Das könnte der Einbau einer teuren Filteranlage sein, oder dass der Bauer die Tiere an einem anderen Standort halten muss», so Gemeindepräsident Suter. In extremen Fällen könnten solche Massnahmen zur Aufgabe des Bauernbetriebs führen.

 

Lieber Bauern als Wohnungen

Der Gemeinderat gewichtet somit den Erhalt der Landwirtschaft höher, als neuen Wohnraum zu schaffen. «Unter den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen erscheinen die möglichen Konsequenzen für die Bauernbetriebe zu schwerwiegend», ergänzt Suter.

 

Ausblick und ehemalige Schulhausnutzung

Der Gemeinderat schreibt, er bedauere, den Einzonungswilligen keinen positiveren Entscheid mitteilen zu können, und kündigt an, die Möglichkeit einer Weilerzone im Rahmen künftiger Zonenplan-Aktualisierungen zu prüfen. Eine erneute Prüfung könnte erfolgen, falls sich die nationale Gesetzgebung ändert und eine konfliktfreiere Koexistenz von Weilerzone und Landwirtschaft ermöglicht.

 

Auch das ehemalige Schulhaus Gysenstein ist vom Entscheid betroffen. Da keine Einzonung in die Weilerzone erfolgt, wird eine Rückzonung in die Landwirtschaftszone erforderlich. «Die geplante Umnutzung des ehemaligen Schulhauses wird daher weiterverfolgt», schreibt der Gemeinderat.


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Erstellt: 20.12.2024
Geändert: 20.12.2024
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