Gebührenstreit: Niederlage für Mirchel
Der Widerstand hat sich gelohnt: Eine Familie aus Mirchel muss eine nachträglich erhobene Anschlussgebühr nicht zahlen.
Tanja Kammermann/skk, Berner Zeitung BZ
Die Familie aus Mirchel erhielt den Brief im letzten November. Mehr als 9500 Franken stellte ihr die Gemeinde in Rechnung, weil sie an ihrem Hof An- oder Umbauten vorgenommen hatte. Daher, so hiess es im Schreiben, sei nun eine Nachzahlung fällig.
Ähnlich erging es weiteren Hausbesitzern (wir berichteten). Die meisten zahlten murrend. Nicht so die Familie. Sie erinnerte sich daran, dass der Umbau des Güllelochs bereits mehr als zehn Jahre zurücklag. Deshalb fragte sie auf der Verwaltung nach, wie es so spät noch zu dieser Rechnung kommen konnte. Zur Antwort erhielten sie nur, der Betrag sei rasch zu zahlen.
Eine Pauschale
Das wollte die Familie nicht einfach so schlucken. Sie wandte sie sich an Ueli Zaugg, und siehe da: Der Statthalter kam zum Schluss, dass die Gebühren ungerechtfertigt seien. Damit wiederum wollte sich die Gemeinde nicht abfinden. Sie rief das Verwaltungsgericht an – und erlitt eine Niederlage: Die Richter hielten fest, dass die Familie nicht zahlen müsse. Mirchel habe es verpasst, sein veraltetes Abwasserreglement rechtzeitig zu revidieren. Ein Teil der Forderungen sei zudem verjährt.
Die Familie konnte sich nicht lange freuen. Sie erhielt Briefe, in denen die Gemeinde gegen das Urteil vom Leder zog. Es sei «willkürlich und bestreitbar» und lasse Fragen offen. Externe Fachleute hätten die Gebührenrechnungen geprüft und für korrekt erklärt. «Um die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen», schlug Mirchel der Familie einen «Deal» vor, eine Pauschale, mit der die Sache aus der Welt sei.
Kein Geld zurück
Mirchel habe mit dem Bundesgericht gedroht für den Fall, «dass wir nicht auf diesen Vergleich einsteigen», erklärte die Familie gegenüber dem Onlineportal dieser Zeitung. Dabei war dies gar nicht mehr möglich: Die 30-tägige Beschwerdefrist war zu diesem Zeitpunkt bereits ungenutzt verstrichen.
Trotz allem bleibt Mirchel dabei: «Die Rechnungen wurden auf Grund des damaligen Reglements erstellt», sagt Gemeindepräsident Gottfried Wisler. Wie viele Forderungen auf dieser Basis verschickt und bezahlt worden seien, wisse er nicht. Es seien Hunderte gewesen. Für ihn ist klar, dass all jene, die bezahlt haben, kein Geld zurückerhalten.
Ähnlich erging es weiteren Hausbesitzern (wir berichteten). Die meisten zahlten murrend. Nicht so die Familie. Sie erinnerte sich daran, dass der Umbau des Güllelochs bereits mehr als zehn Jahre zurücklag. Deshalb fragte sie auf der Verwaltung nach, wie es so spät noch zu dieser Rechnung kommen konnte. Zur Antwort erhielten sie nur, der Betrag sei rasch zu zahlen.
Eine Pauschale
Das wollte die Familie nicht einfach so schlucken. Sie wandte sie sich an Ueli Zaugg, und siehe da: Der Statthalter kam zum Schluss, dass die Gebühren ungerechtfertigt seien. Damit wiederum wollte sich die Gemeinde nicht abfinden. Sie rief das Verwaltungsgericht an – und erlitt eine Niederlage: Die Richter hielten fest, dass die Familie nicht zahlen müsse. Mirchel habe es verpasst, sein veraltetes Abwasserreglement rechtzeitig zu revidieren. Ein Teil der Forderungen sei zudem verjährt.
Die Familie konnte sich nicht lange freuen. Sie erhielt Briefe, in denen die Gemeinde gegen das Urteil vom Leder zog. Es sei «willkürlich und bestreitbar» und lasse Fragen offen. Externe Fachleute hätten die Gebührenrechnungen geprüft und für korrekt erklärt. «Um die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen», schlug Mirchel der Familie einen «Deal» vor, eine Pauschale, mit der die Sache aus der Welt sei.
Kein Geld zurück
Mirchel habe mit dem Bundesgericht gedroht für den Fall, «dass wir nicht auf diesen Vergleich einsteigen», erklärte die Familie gegenüber dem Onlineportal dieser Zeitung. Dabei war dies gar nicht mehr möglich: Die 30-tägige Beschwerdefrist war zu diesem Zeitpunkt bereits ungenutzt verstrichen.
Trotz allem bleibt Mirchel dabei: «Die Rechnungen wurden auf Grund des damaligen Reglements erstellt», sagt Gemeindepräsident Gottfried Wisler. Wie viele Forderungen auf dieser Basis verschickt und bezahlt worden seien, wisse er nicht. Es seien Hunderte gewesen. Für ihn ist klar, dass all jene, die bezahlt haben, kein Geld zurückerhalten.