Flyer in den Konolfinger Briefkästen: Gemeinde reagiert mit «Fakten-Check»

In den Briefkästen von Konolfingen ist in den letzten Tagen ein Flyer verteilt worden. Ein Komitee rund um den einstigen Beschwerdeführer Fritz Joss aus Gysenstein kritisiert den Schulhausbau Stalden. Konolfingen reagiert darauf und nimmt mit einem "Fakten-Check" Stellung zu den Vorwürfen.

pd/rb, info@bern-ost.ch

Am nächsten Wochende stimmt die Bevölkerung von Konolfingen über einen Zusatzkredit von 5.8 Millionen Franken für den Schulhausbau Stalden ab. Bisher trat im Abstimmungskampf kein Komitee gegen die Vorlage auf. Per Flyer haben sich die Unterzeichnenden Urs Eymann, Marlies Friederich, Fritz Joss, Bernhard Kobel, Marc André Perrin und Martin Wyss an die Bevölkerung gewendet. Die Gemeinde Konolfingen nimmt wie folgt dazu Stellung.

 

Aktuell taucht in Konolfingens Briefkästen ein Flyer auf mit einer Reihe von Argumenten gegen den Nachkredit für die Schullandschaft Stalden. Laut Gemeinderat halten diese Vorwürfe einem von der Gemeinde durchgeführten "Fakten-Check" nicht stand.

 

Vorwurf: Das geplante Schulhaus liegt am falschen Ort.

Die Gemeinde schreibt: Der Standort wurde 2015 nach einer sorgfältigen Analyse als ideal befunden, weil er sich in unmittelbarer Nähe der Schulanlage Stalden befindet und somit die bestehende Infrastruktur bestmöglich integriert. Zudem lässt er eine langfristige Entwicklungsstrategie zu.

 

Vorwurf: Das geplante Schulhaus ist ein kostenintensiver Rundbau.

Die Gemeinde schreibt: Das ringförmige Gebäude ist unter genauer Betrachtung ein Vieleck. Es besteht aus kostengünstigen und ökologischen Standardbauteilen. Ein Vergleich der Kennzahlen (Kennwerte des Schweizer Standards fürs Bauen) mit anderen Schulbauten beweist, dass der Kostenvoranschlag schweizweit deutlich unter den durchschnittlichen Kosten für Schulbauten liegt.

 

Vorwurf: Der Bau soll auf einem Baugrund zu liegen kommen, welcher sich schlecht eignet. Dies löst Mehrkosten für eine Spezialfundation aus, für welche kaum Erfahrung besteht.

Die Gemeinde schreibt: Der Baugrund ist anspruchsvoller als aufgrund allgemeiner Untersuchungen von 2016 angenommen. Anspruchsvoll bedeutet jedoch nicht ungeeignet. Das Fundationsverfahren (Rüttelstopfverfahren) ist ein bewährtes und wirtschaftliches Verfahren zur Baugrundverbesserung, welches seit über 50 Jahren weltweit erfolgreich angewendet wird. Die Ausführungszeiten sind verhältnismässig kurz und Lärmemissionen und Vibrationen verglichen mit konventionellen Rammpfählen gering.

 

Vorwurf: Das Schulhaus mit Hauptzufahrt Thunstrasse bedeutet für die Schulwegsicherheit und die Schülertransporte einen ganz gewichtigen Nachteil.

Die Gemeinde schreibt: An den Hauptströmen der Schulwege ändert der neue Standort wenig. Der Grossteil der Kinder wird über Kirchweg/Hübelistrasse die Anlage erreichen. Die Kinder östlich der Thunstrasse werden wie bisher den Fussgängerstreifen beim Staldenschulhaus nutzen. Bereits jetzt gelten Massnahmen zur Erhöhung der Schulwegsicherheit: auf dem Kirchweg Tempo 30 und im Bereich aller Schulanlagen Tempo 20. Weitere Massnahmen werden geprüft. Der Schülertransport erfolgt ab Bezug der Schulanlage Stalden über die Thunstrasse. Dies führt zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit auf Kirchweg und Hübelistrasse.

 

Vorwurf: Der vorgesehene Bau wird über 40 Millionen Franken kosten.

Die Gemeinde schreibt: Aufgrund der unerwartet starken Bauteuerung (insbesondere seit 2021) übersteigt der im Oktober 2022 überprüfte Kostenvoranschlag die bewilligten Kosten um mehr als 10%. Gemäss Gemeindeordnung von Konolfingen muss der Stimmbevölkerung nun ein Nachkredit beantragt werden. Die durch die Teuerung prognostizierten Mehrkosten (4 Mio., resp. 2/3 des Nachtragskredits) sind einer Entwicklung ausgesetzt, welche niemand mit Bestimmtheit voraussehen kann. Anders ist es bei den Kosten für den geplanten Bau, welche permanent zwecks Kostenoptimierung überwacht werden.

 

Vorwurf: Der Kredit (gemeint Nachtragskredit) und weitere Millionenausgaben für das Stockhornschulhaus werden zwangsläufig eine Erhöhung der Steuern von einem bis zwei Steuerzehnteln erfordern.

Die Gemeinde schreibt: Bereits 2018 hat der Gemeinderat in Anbetracht der grossen Investitionen eine geplante Steuererhöhung für 2026 von 1.59 auf 1.69 Einheiten angekündigt. Diese Massnahme hat somit wenig mit dem beantragten Nachkredit, jedoch viel mit einer verantwortungsvollen und vorausschauenden Finanzpolitik des Gemeinderates zu tun.

 

Vorwurf: Der Nachkredit gibt den Stimmberechtigen die Chance, grundsätzlich nochmals über das Projekt zu befinden.

Die Gemeinde schreibt: Der Kreditbeschluss vom 25.11.2018 für die Schullandschaft Stalden behält in jedem Fall seine Gültigkeit. Ebenso besteht ein rechtsverbindlicher Baurechtsvertrag, welcher jährliche Kosten von aktuell CHF 160'000.- auslöst. Eine Ablehnung des Nachkredits lässt somit keinen grundsätzlichen Neustart zu, schon gar nicht an einem anderen Standort. Abgeschlossene Verträge behalten ihre Gültigkeit.
Ein Nein führte zu weiteren mehrjährigen Verzögerungen mit unabsehbaren Folgen für die Ausbildung der Kinder und letztlich auch zu hohen Folgekosten, weil kostenintensive Zwischenlösungen gefunden werden müssten.

 

Vorwurf: Auf dem Kirchbühlareal könne mit einem geringen zusätzlichen Landerwerb ein neues Schulhaus erstellt werden, welches sämtliche Anforderungen erfüllt.

Die Gemeinde schreibt: Diese Idee wurde 2015 vollumfänglich geprüft und in vielen Bereichen als nachteilig und nicht umsetzbar beurteilt. In Anbetracht eines Planungsbedarfs von vielen Jahren (vergl. Planungsstart Schullandschaft Stalden 2015) hätte ein solches Ziel massive Verzögerungen mit erwähnten Konsequenzen für Bildung und Finanzen zur Folge.

 

Vorwurf: Der Gemeinderat hat mit den Landeigentümern schlecht verhandelt. Zur Ablösung des Baurechtsvertrages mittels Landabtausch kann das Stimmvolk nur noch Ja sagen.

Die Gemeinde schreibt: Die Stimmbevölkerung hat dem Baurechtsvertrag an der Urnenabstimmung vom 25.11.2018 zugestimmt. Mit der Ablehnung des beantragten Nachkredites kann dieser Vertrag nicht rückgängig gemacht werden. Auch ein Neubau «auf eigenem Land», wie von der Gegnerschaft gefordert, kann die geplante Ablösung mittels Landabtausch nicht ersetzen.

 

Vorwurf: Die Gültigkeit der Urnenabstimmung vom 25.11.2018 wird erneut in Frage gestellt.

Die Gemeinde schreibt: Gegen das knappe Ergebnis von drei Stimmen Unterschied wurde damals Beschwerde geführt. Selbst das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat die Beschwerde vollumfänglich abgelehnt.

 

Vorwurf: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

Die Gemeinde schreibt: Gegen diese Haltung gibt es nichts einzuwenden. Deshalb muss nun zügig für eine Umsetzung der Schullandschaft Stalden gesorgt werden. Der Schrecken ohne Ende könnte sonst erst beginnen – auf Kosten der Konolfinger Schulbildung und der Steuerzahlenden.

 

[i] Über den Kredit von 5.8 Millionen Franken stimmt die Bevölkerung am nächsten Wochenende ab.

 

[i] Infos der Gemeinde zur Abstimmung


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Erstellt: 04.03.2023
Geändert: 15.03.2023
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