Fakultatives Finanzreferendum
Oberdiessbach
Der Gemeinderat genehmigte am 7. August 2013 für die laufende Schulraumplanung einen Nachkredit in Höhe von 38 000 Franken. Der Gesamtkreditbetrag beläuft sich damit auf 198 000 Franken.
Der Nachkredit ist für die geplanten Studienaufträge erforderlich. Der Gemeinderat lässt das Raumkonzept für das gesamte Schulareal von vier Architekturbüros in zwei Varianten mit Zweifach- oder Dreifachhalle ausarbeiten.
Der Beschluss über diesen Kredit unterliegt gemäss Art. 39 und 40 der Gemeindeordnung vom 10. März 2008 dem fakultativen Finanzreferendum. Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können bis am 16. September 2013 unterschriftlich verlangen, dass die gesamte Kreditgenehmigung der Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet wird. Die Unterlagen liegen während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Oberdiessbach zur Einsicht auf, wo auch das Referendum einzureichen ist.
Der Nachkredit ist für die geplanten Studienaufträge erforderlich. Der Gemeinderat lässt das Raumkonzept für das gesamte Schulareal von vier Architekturbüros in zwei Varianten mit Zweifach- oder Dreifachhalle ausarbeiten.
Der Beschluss über diesen Kredit unterliegt gemäss Art. 39 und 40 der Gemeindeordnung vom 10. März 2008 dem fakultativen Finanzreferendum. Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können bis am 16. September 2013 unterschriftlich verlangen, dass die gesamte Kreditgenehmigung der Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet wird. Die Unterlagen liegen während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Oberdiessbach zur Einsicht auf, wo auch das Referendum einzureichen ist.
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Erstellt:
15.08.2013
Geändert: 15.08.2013
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