Fakultatives Finanzreferendum
Oberdiessbach
Der Gemeinderat genehmigte am 23. Mai 2012 für die Sanierung der Abwasserleitungen in der Burgdorfstrasse einen Verpflichtungskredit in Höhe von 198 000 Franken. Das Projekt sieht den Ersatz der Abwasserleitung zwischen dem unteren Rainweg (KS 2586M04) bis nach den Garagen Burgdorfstrasse 29 (KS 2586M07) vor.
Der Beschluss über diesen Kredit unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum gemäss Art. 39 und 40 der Gemeindeordnung vom 10. März 2008. Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können bis am 16. Juli 2012 unterschriftlich verlangen, dass diese Kreditgenehmigung der Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet wird. Die Unterlagen liegen während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Oberdiessbach zur Einsicht auf, wo auch das Referendum einzureichen ist.
Der Beschluss über diesen Kredit unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum gemäss Art. 39 und 40 der Gemeindeordnung vom 10. März 2008. Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können bis am 16. Juli 2012 unterschriftlich verlangen, dass diese Kreditgenehmigung der Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet wird. Die Unterlagen liegen während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Oberdiessbach zur Einsicht auf, wo auch das Referendum einzureichen ist.
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Erstellt:
14.06.2012
Geändert: 14.06.2012
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