Explosion bei Stalder Bigenthal: Ärger wegen Feuerwehr-Rechnung
Weil er die Kosten für eine Ölwehr im Biglenbach nicht bezahlen wollte, ging Firmeninhaber Walter Stalder bis vors Verwaltungsgericht. Der Feuerwehreinsatz wurde nötig, nachdem Stalders Gewerbehalle im Bigenthal vor vier Jahren bei einer Explosion vollkommen zerstört wurde.
Walter Stalder beklagt sich in der Berner-Zeitung BZ über die Behörden. Nach dem Unglück am 27. Juli 2018 (BERN-OST berichtete) hätten ihm diese übel mitgespielt. Wegen des langen Baubewilligungsverfahrens für den Wiederaufbau hätte die W. Stalder AG zwei Jahre auf der Strasse gestanden. Nun auch das noch: Das Verwaltungsgericht entschied, dass er die 13 000 Franken-Rechnung für einen Sondereinsatz der Feuerwehr zu bezahlen hat.
Gemeinde kann Kosten für Spezialeinsätze abwälzen
Nach der Explosion entdeckte die Feuerwehr einen Ölfilm im Biglenbach und richtete eine Ölsperre ein. Auf Anordnung des Amtes für Wasser und Abfall des Kantons Bern musste sie auch das Löschwasser abpumpen und speziell entsorgen, wie es im Urteil heisst. Da Ölwehr unter die Spezialeinsätze fällt, muss die Gemeinde die Kosten für den Feuerwehreinsatz nicht wie gewöhnlich selber bezahlen, sondern kann diese auf den:die Verursacher:in abwälzen.
Nach der kantonalen Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion bestätigte nun auch das Verwaltungsgericht, dass die Rechnung gerechtfertigterweise in Stalders Briefkasten landete. "Eine Sauerei", so Stalder. Er bleibe auf diesen Kosten sitzen. "Die Versicherungen wollen einen Schuldigen."
Bezahlen trotz ungeklärter Schuld
Dabei konnte die Brandursache nicht vollständig ausfindig gemacht werden. Sicher ist der Bereich der Heizung und des Schnitzellagers der Ort des Geschehens. Doch zur Ursache der Explosion heisst es leidiglich, dass es "ein nicht näher bestimmbares Gasluftgemisch" gewesen sei, welches "vermutlich durch einen Funken zum Beispiel des Elektrotableaus entzündet wurde".
Auch woher das Gas kam, blieb nach den "äusserst umfangreichen Untersuchungen" des Dezernats Brände und Explosion und des Instituts für Rechtsmedizin ungeklärt. Diese ziehen mehrere Möglichkeiten in Betracht. Welches die wahrscheinlichste Variante sei, könne aber nicht mehr festgestellt werden. Dass pflichtwidriges oder fahrlässiges Verhalten bestimmter Personen zur Explosion geführt hätte, könne darum auch nicht mehr nachgewiesen werden. Und damit habe die W. Stalder AG als Liegenschaftsbesitzerin nun "grundsätzlich für die von ihren Anlagen ausgehenden Gefahren einzustehen, ohne Rücksicht auf deren Ursache", so das Gericht.
Da ihre Beschwerde abgelehnt wurde, muss Walter Stalder nun auch noch eine Rechnung des Verwaltungsgerichts über 1000 Franken bezahlen. Er könnte nun noch vors Bundesgericht gehen. Lust hätte er dazu, doch müsse er das zuerst mit seinem Anwalt besprechen.