Energiepolitik in der Gemeinde Biglen – Rahmenkredit – Fakultatives Referendum
Biglen
Der Gemeinderat hat am 10. Juni 2015 einen Verpflichtungskredit (Rahmenkredit) von Fr. 500 000.– für eine gezielte Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der Gemeinde Biglen im Bereich «Energie» erteilt.
Der Kredit untersteht dem fakultativen Referendum (Gemeindeordnung – Artikel 40 bis Artikel 42).
Die Referendumsfrist läuft bis am 20. Juli 2015.
64 stimmberechtigte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger (5 %) können gegen den Beschluss des Gemeinderates das Referendum ergreifen.
Die Referendumsbogen (erhältlich auf der Gemeindeverwaltung) müssen bis spätestens am 20. Juli 2015 (Datum des Poststempels) bei der Gemeindeverwaltung, Hohle 19, 3507 Biglen, eingereicht werden.
Die Akten liegen während 30 Tagen, d.h. vom 19. Juni 2015 bis 20. Juli 2015 während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Biglen öffentlich auf.
Biglen, 18. Juni 2015
Gemeinderat Biglen
Der Kredit untersteht dem fakultativen Referendum (Gemeindeordnung – Artikel 40 bis Artikel 42).
Die Referendumsfrist läuft bis am 20. Juli 2015.
64 stimmberechtigte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger (5 %) können gegen den Beschluss des Gemeinderates das Referendum ergreifen.
Die Referendumsbogen (erhältlich auf der Gemeindeverwaltung) müssen bis spätestens am 20. Juli 2015 (Datum des Poststempels) bei der Gemeindeverwaltung, Hohle 19, 3507 Biglen, eingereicht werden.
Die Akten liegen während 30 Tagen, d.h. vom 19. Juni 2015 bis 20. Juli 2015 während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Biglen öffentlich auf.
Biglen, 18. Juni 2015
Gemeinderat Biglen
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Erstellt:
18.06.2015
Geändert: 18.06.2015
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