Elektrizitätsversorgung - Stromtarife 2015

Biglen

Der Gemeinderat hat am 13. August 2014 gestützt auf Artikel 42, Absatz 2, Buchstabe b des Reglementes über die Versorgung mit elektrischer Energie vom 28. November 1997 die wiederkehrenden Gebühren (Stromtarife) festgesetzt.

Die neuen Stromtarife treten am 1. Januar 2015 in Kraft.

Die Stromtarife können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Sie können aber auch unter www.1to1energy.ch/biglen heruntergeladen werden.

Die wiederkehrenden Gebühren (Stromtarife) werden in Anwendung von Artikel 42, Ab satz 3 des Reglementes über die Versorgung mit elektrischer Energie öffentlich bekannt gemacht.

Beschwerden gegen den Erlass der Stromtarife 2015 sind innert 30 Tagen seit der Ver öffentlichung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Verwaltungsrechtspflegegesetz - Artikel 63ff.).

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Erstellt: 28.08.2014
Geändert: 28.08.2014
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