Einwohnergemeindeversammlung vom 2. Mai 2013
Mirchel
Einwohnergemeindeversammlung
1. Einladung
Werte Bürgerinnen und Bürger Wir laden alle Stimmberechtigten zur ordentlichen Frühjahrsgemeindeversammlung ein. Diese findet statt:
Donnerstag, 2. Mai 2013, 20 Uhr, im Schulhaus Mirchel
Profitieren Sie von dieser direkten Mitsprachemöglichkeit und nehmen Sie an der Versammlung teil.
2. Traktandenliste
a) Jahresrechnung 2012
– Beratung und Genehmigung
b) Gebührenreglement
– Genehmigung
c) Verschiedenes
Das Gebührenreglement, Traktandum b), liegt gemäss Art. 37 Gemeindeverordnung 30 Tage vor der beschlussfassenden Versammlung, d.h. vom 2. April bis 1. Mai 2013, in der Gemeindeverwaltung Mirchel öffentlich auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
3. Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen, vom 17. Mai bis 15. Juni 2013, in der Gemeindeverwaltung Mirchel öffentlich auf. Gegen das Protokoll kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat, 3532 Mirchel, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Protokollgenehmigung erfolgt durch den Gemeinderat.
Mirchel, 22. März 2013
1. Einladung
Werte Bürgerinnen und Bürger Wir laden alle Stimmberechtigten zur ordentlichen Frühjahrsgemeindeversammlung ein. Diese findet statt:
Donnerstag, 2. Mai 2013, 20 Uhr, im Schulhaus Mirchel
Profitieren Sie von dieser direkten Mitsprachemöglichkeit und nehmen Sie an der Versammlung teil.
2. Traktandenliste
a) Jahresrechnung 2012
– Beratung und Genehmigung
b) Gebührenreglement
– Genehmigung
c) Verschiedenes
Das Gebührenreglement, Traktandum b), liegt gemäss Art. 37 Gemeindeverordnung 30 Tage vor der beschlussfassenden Versammlung, d.h. vom 2. April bis 1. Mai 2013, in der Gemeindeverwaltung Mirchel öffentlich auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
3. Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen, vom 17. Mai bis 15. Juni 2013, in der Gemeindeverwaltung Mirchel öffentlich auf. Gegen das Protokoll kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat, 3532 Mirchel, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Protokollgenehmigung erfolgt durch den Gemeinderat.
Mirchel, 22. März 2013
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Erstellt:
05.04.2013
Geändert: 05.04.2013
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