Einladung zur Gemeindeversammlung

Oberdiessbach

Montag, 20. Juni 2016, 20 Uhr in der Aula Sekundarschule Oberdiessbach


Traktandenliste

  1. Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Oberdiessbach. Genehmigung und Kenntnisnahme Nachkredite
  2. Kreditabrechnungen.
    a) Neubau Werkhof, Kenntnisnahme
    b) Sekundarschulanlage, Mehrzweckgebäude und Kindergarten, Anschluss an die Heizwerk Oberdiessbach AG. Kenntnisnahme
  3. Verschiedenes

Aktenauflage
Die Geschäftsunterlagen liegen bis 20. Juni 2016 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.

Beschwerderecht
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Teilnahme- und Stimmrecht
Alle in der Gemeinde angemeldeten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind zur Versammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind diejenigen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen.

Protokoll
Das Protokoll liegt vom 30. Juni 2016 während 30 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflage kann Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Beachten Sie auch die gemeinderätliche Botschaft im Informationsblatt Nr. 2/2016 vom Mai.

Der Gemeinderat

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Erstellt: 19.05.2016
Geändert: 19.05.2016
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