Einladung zur Gemeindeversammlung
Oberdiessbach
Montag, 23. Juni 2014, 20 Uhr
in der Aula Sekundarschule Oberdiessbach
in der Aula Sekundarschule Oberdiessbach
Traktandenliste
1. Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Oberdiessbach. Genehmigung und Kenntnisnahme Nachkredite
2. Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Bleiken. Genehmigung und Kenntnisnahme Nachkredite
3. Kreditabrechnung Sanierung Niederbleikenstrasse. Kenntnisnahme.
4. Verschiedenes
Aktenauflage
Die Geschäftsunterlagen liegen bis 23. Juni 2014 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Die Geschäftsunterlagen liegen bis 23. Juni 2014 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Beschwerderecht
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz
VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist
sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz
VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist
sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Teilnahme- und Stimmrecht
Alle seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldeten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Alle seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldeten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Protokoll
Das Protokoll liegt vom 3. Juli 2014 während 30 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflage kann Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Das Protokoll liegt vom 3. Juli 2014 während 30 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflage kann Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Beachten Sie auch die gemeinderätliche Botschaft im Informationsblatt Nr. 2/2014 vom 6. Juni 2014.
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Erstellt:
22.05.2014
Geändert: 27.06.2014
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