Einladung zur Gemeindeversammlung

Oberdiessbach

Montag, 10. März 2014, 20.00 Uhr in der Aula Sekundarschule Oberdiessbach
 
Traktandenliste
  1. Finanzplan 2014–2018. Orientierung und Kenntnisnahme
  2. Voranschlag 2014. Genehmigung
  3. Wahl der externen Revisionsstelle für die Legislatur 2014–2017
  4. Reglement über die Übertragung der Wasserversorgung in der Gemeinde Oberdiessbach. Genehmigung Teilrevision
  5. Wasserversorgung Bleiken. Genehmigung Wasserversorgungsreglement für den Ortsteil Bleiken
  6. Schulanlage Kirchbühlstrasse. Sanierung Spezialtrakt Sekundarstufe I. Genehmigung Verpflichtungskredit
  7. Verschiedenes
 

Aktenauflage

Die Geschäftsunterlagen liegen bis 10. März 2014 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.

 

Beschwerderecht

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

 

Teilnahme- und Stimmrecht

Alle seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldeten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind zur Versammlung eingeladen.

 

Protokoll

Das Protokoll liegt vom 20. März 2014 während 30 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflage kann Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat ent-scheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll. Beachten Sie auch die gemeinderätliche Botschaft im Informationsblatt Nr. 1/2014 vom Februar.


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Erstellt: 07.02.2014
Geändert: 07.02.2014
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