Einladung zur Gemeindeversammlung
Linden
Linden
Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung
Donnerstag, 7. Juni 2012, 20.00 Uhr, Gasthof Kreuz, Linden
Traktanden
1. Jahresrechnung 2011. Bewilligung
Nachkredit für übrige Abschreibungen
2. Jahresrechnung 2011. Genehmigung und
Kenntnisnahme Nachkredite
3. Kreditabrechnungen. Kenntnisnahme
3.1 Hof- und Walderschliessung Schindellegi
4. Regionalverband für Pflege und
Betreuung Aare- und Kiesental (PBZ)
4.1 Umwandlung der Rechtsform
5. Anschaffung EDV-Gesamtsystem.
Kreditbewilligung
6. Verschiedenes
Öffentliche Auflage
Die Unterlagen zum Traktandum 1, 2, 4 und 5 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Beschwerderecht
Die Versammlungsbeschlüsse können innert 30 Tagen mit Gemeindebeschwerde angefochten werden. Beschwerden sind innert 30 Tagen im Doppel einzureichen. Sie haben einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift zu enthalten. Beschwerden sind an den Regierungsstatthalter von Bern- Mittelland, 3071 Ostermundigen, zu richten.
Teilnahme- und Stimmrecht
Teilnahme- und stimmberechtigt sind die seit 3 Monaten in der Gemeinde angemeldeten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Zur Teilnahme sind alle freundlich eingeladen.
Lindenblatt
Bitte beachten Sie die Orientierungen über die Gemeindeversammlungsgeschäfte.
Protokoll
Das Protokoll liegt vom 18. Juni bis 9. juli 2012 in der Gemeindeverwaltung Linden öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Gemeinderat, 3673 Linden, schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung
Donnerstag, 7. Juni 2012, 20.00 Uhr, Gasthof Kreuz, Linden
Traktanden
1. Jahresrechnung 2011. Bewilligung
Nachkredit für übrige Abschreibungen
2. Jahresrechnung 2011. Genehmigung und
Kenntnisnahme Nachkredite
3. Kreditabrechnungen. Kenntnisnahme
3.1 Hof- und Walderschliessung Schindellegi
4. Regionalverband für Pflege und
Betreuung Aare- und Kiesental (PBZ)
4.1 Umwandlung der Rechtsform
5. Anschaffung EDV-Gesamtsystem.
Kreditbewilligung
6. Verschiedenes
Öffentliche Auflage
Die Unterlagen zum Traktandum 1, 2, 4 und 5 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Beschwerderecht
Die Versammlungsbeschlüsse können innert 30 Tagen mit Gemeindebeschwerde angefochten werden. Beschwerden sind innert 30 Tagen im Doppel einzureichen. Sie haben einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift zu enthalten. Beschwerden sind an den Regierungsstatthalter von Bern- Mittelland, 3071 Ostermundigen, zu richten.
Teilnahme- und Stimmrecht
Teilnahme- und stimmberechtigt sind die seit 3 Monaten in der Gemeinde angemeldeten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Zur Teilnahme sind alle freundlich eingeladen.
Lindenblatt
Bitte beachten Sie die Orientierungen über die Gemeindeversammlungsgeschäfte.
Protokoll
Das Protokoll liegt vom 18. Juni bis 9. juli 2012 in der Gemeindeverwaltung Linden öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Gemeinderat, 3673 Linden, schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
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Erstellt:
24.05.2012
Geändert: 24.05.2012
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