Einladung zur Gemeindeversammlung
Bleiken bei Oberdiessbach
Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Bleiken b.O.
Montag, 04. Juni 2012, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Bleiken
Traktanden:
1. Gemeinderechnung 2011
a) Orientierung und Kenntnisnahme von Nachkrediten
b) Genehmigung der Gemeinderechnung 2011
2. Neuorganisation der Gemeindeverwaltung
a) Auslagerung der Gemeindeverwaltung an Dritte
b) Nachkredit für die Verwaltungstätigkeit 2012
3. Organisationsreglement der Gemeinde Bleiken
Beschlussfassung Änderung
a) Ergänzung des Organisationsreglements um eine Bestimmung zur
Verwaltungsführung durch Dritte
b) Aufhebung Anhang I Feuerwehrkommission
4. Schulhaus Bleiken, Sanierung Dach
Genehmigung Verpflichtungskredit
5. Wahlen
Wiederwahl Rechnungsprüfungsorgan
6. PBZ Pflegezentrum Oberdiessbach
Beschlussfassung über die Umwandlung des Regionalverbandes in eine Stiftung
7. Organisationsreglement Gemeindeverband für Friedhofwesen Oberdiessbach
Beschlussfassung Änderungen
8. Orientierungen und Verschiedenes
u.a. Stand Fusionsverhandlungen, Naturgefahrenkarte
Aktenauflage
Die vollständige Gemeinderechnung liegt während 10 Tagen, die Unterlagen zu den weiteren Traktanden liegen während 30 Tagen vor der Gemeindeversammlung zur öffentlichen Einsicht in der Gemeindeschreiberei auf. Die Botschaft zu den Geschäften wird im Bleiken aktuell Mai publiziert.
Beschwerderecht
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland in Ostermundigen einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Protokoll
Das Protokoll wird spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden (Art. 62 OgR).
Einladung
Alle Interessierten sind freundlich zur Gemeindeversammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind, das 18. Altersjahr erreicht haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Bleiken angemeldet sind.
Bleiken, 26. April 2012
Der Gemeinderat
Erstellt:
03.05.2012
Geändert: 03.05.2012
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