Einladung zur Gemeindeversammlung
Oberdiessbach
Montag, 4. Juni 2012, 20.00 Uhr
in der Aula Sekundarschule Oberdiessbach
Traktandenliste
Aktenauflage
Die Geschäftsunterlagen liegen ab sofort während 30 Tagen vor der Versammlung in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Beschwerderecht
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrens-vorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Teilnahme- und Stimmrecht
Alle seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldeten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind zur Versammlung eingeladen.
Protokoll
Das Protokoll liegt vom 14. Juni 2012 während 30 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflage kann Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Beachten Sie auch die gemeinderätliche Botschaft im Informationsblatt Nr. 2/2012 vom Mai.
in der Aula Sekundarschule Oberdiessbach
Traktandenliste
- Jahresrechnung 2011. Genehmigung und Kenntnisnahme Nachkredite
- Elektra. Sanierung Trafostation Hasli. Kenntnisnahme Kreditabrechnung
- Sekundarschule. Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Installation eines Schulraumcontainers
- Elektrizitätsversorgungsreglement. Genehmigung Totalrevision
- Gemeindeverband für Friedhofwesen. Beschluss über die Änderung des Kostenteilers
- Regionalverband für Pflege und Betreuung. Beschluss über die Umwandlung des Gemeindeverbandes in eine Stiftung
- Heizwerk Oberdiessbach AG. Beschluss über den Anschluss von Gemeindeliegenschaften
- Verschiedenes
Aktenauflage
Die Geschäftsunterlagen liegen ab sofort während 30 Tagen vor der Versammlung in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Beschwerderecht
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrens-vorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Teilnahme- und Stimmrecht
Alle seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldeten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind zur Versammlung eingeladen.
Protokoll
Das Protokoll liegt vom 14. Juni 2012 während 30 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflage kann Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Beachten Sie auch die gemeinderätliche Botschaft im Informationsblatt Nr. 2/2012 vom Mai.
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02.05.2012
Geändert: 02.05.2012
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