Ein Schulhaus? EVP mit neuer Idee für Underrüti
Über die Zukunft der Münsinger Underrüti wird seit Jahren gestritten. Der Plan von günstigem Wohnraum wurde vom Volk abgelehnt. Nun wirft die EVP eine neue Idee auf: Könnte auf der Underrüti eine Schule stehen?
«Mein Anliegen ist es, dass man sich kein Denkverbot auferlegt», sagt EVP-Parlamentarier Dieter Blatt. Er hat ein Postulat von EVP und EDU mitunterzeichnet. Die Forderung: Der Gemeinderat soll prüfen, ob die Underrüti in eine Zone für öffentliche Nutzung für den Bau einer Schulanlage umgewandelt werden kann. Als Begründung nennen die beiden Parteien den Mangel an Schulraum in der Gemeinde.
Das Postulat sei eine Reaktion auf die letzten Herbst abgelehnte Volksmotion. Die Motionär:innen wollten die Underüti in eine Zone für Sport- und Freizeitanlagen überführen und dadurch jegliche Bebauung unterbinden. «Die Schrebergärten wären geblieben und es wären nie weder Häuser noch eine Schulanlage gebaut worden», so Blatt. Aktuell beschäftige sich die Gemeinde aber mit der Schulraumplanung. «Wir wollen, dass man die Underrüti in die Überlegungen miteinbezieht.»
"Kein Denkverbot"
Grosse Chancen sieht Blatt für das Anliegen jedoch nicht. «Ich gehe davon aus, dass es deutlich abgelehnt wird.» Die anderen Parteien seien der Meinung, dass auf der Underrüti jetzt mal Ruhe sein solle. Doch Blatt geht es grundsätzlich darum, dass man überhaupt über eine andere als die jetzige Nutzung der Underrüti nachdenkt. Komme man zum Schluss, dass die Idee nichts ist, sei das in Ordnung. «Aber wenn man das schon von vornherein sagt, finde ich das sehr kurz gedacht.»
Es war schon mal eine Schule geplant
Die Idee einer Schulanlage in diesem Gebiet ist nicht neu, wie EVP und EDU im Postulat schreiben. 1973 hätten die Stimmberechtigten bereits einmal eine neue Schule in der Brückreuti, dem Quartier, in dem die Underrüti liegt, bewilligt. Wegen eines Massnahmenpakets des Bundesrats konnte das Schulhaus aber nicht gebaut werden.
Das Postulat wird in der Parlamentssitzung am Dienstagabend behandelt.