Pollerfrage: Vorschlag der Gemeinde Worb liegt auf
Nach der Vorprüfung durch den Kanton liegt die Überbauungsordnung zu den Sperrzeiten der Worber Bern- und Bahnhofstrasse nun öffentlich auf. Ziel ist, dass die Poller unten bleiben.
Der Strassenplan für die Bern- und die Bahnhofstrasse in Worb stammt vom Kanton. Für die beiden Strassen sieht er fixe Sperrzeiten vor, damit die Lärm- und Luftreinhaltegesetze eingehalten werden. Der Kanton hat dafür versenkbare Poller eingerichtet.
Nach der Umgestaltung und Beruhigung der Strassen durch den Kanton gingen sie in den Besitz der Einwohnergemeinde Worb über. Diese ist seither für die Bewirtschaftung zuständig.
Poller kamen nicht gut an
Die Poller kamen von Beginn weg bei vielen Worber:innen nicht gut an. Insbesondere das Gewerbe befürchtete, Kundschaft zu verlieren, wenn diese nicht mehr mit dem Auto vorfahren kann. Auch der Gemeinderat war nicht glücklich mit der Lösung und brachte einen neuen Strassenplan auf den Weg.
Die Sperrzeiten seien nicht nötig, weil die Grenzwerte für Lärm und Abgase auch so eingehalten würden, so die Argumentation des Gemeinderats. Das schreibt er auch in einer aktuellen Medienmitteilung. In der Bernstrasse hat sich der Verkehr demnach bereits soweit reduziert, dass die Vorgaben auch ohne Sperrzeiten weitgehend erfüllt sind. In der Bahnhofstrasse ist der Verkehr zwar deutlich höher prognostiziert. Allerdings, das ergaben mehrere Verkehrszählungen, handelt es sich dabei grossmehrheitlich nicht um Durchgangsverkehr, welcher mit Pollern zu verhindern wäre, sondern um Ziel- und Quellverkehr, also um Autofahrten, die im Zentrum selber starten oder dort enden.
Lastwagenverbot half gegen Lärm
Die Lärmgrenzwerte werden laut Mitteilung auch auf der Bahnhofstrasse eingehalten. Dies nicht zuletzt wegen dem Lastwagenverbot, das seit 2019 auf beiden Strassen gilt, um den Durchgangsverkehr auf die Umfahrungen zu lenken.
Der neue Strassenplan sieht vor, weiterhin auf den Betrieb der Poller zu verzichten, aber periodisch zu überprüfen, wie es um die Grenzwerte betreffend Luft und Lärm steht. Die erste dieser Kontrollen wird im Jahr nach Inkrafttreten des neuen Plans durchgeführt. Werden die Grenzwerte eingehalten, wird danach in Abständen von fünf bis zehn Jahren wieder kontrolliert.
Der Plan, in der Form einer Überbauungsordnung, wurde vom Kanton genehmigt und liegt noch bis am 13. Mai öffentlich auf.