Bundesfeier Trimstein
19.30 Uhr Gemütliches Beisammensein
• Es wird allen eine Bratwurt mit Brot offeriert
• Festrede: Madeleine Amstutz, Grossrätin
• Gemeinsames Singen des Schweizerpsalms
• Jodler Doppelquartett Worb
• Anschliessend an das offizielle Programm verwähnt Sie der Fleckviehzuchtverein Trimstein-Eichi zu bescheidenen Preisen mit Speis und Trank
Auf das 1. Augustfeuer und den Fackelumzug wird wegen der aktuellen Trockenheit und der damit verbundenen Feuergefahr verzichtet.
Wir bitten alle, im Rahmen der 1. August-Feier auf das Abbrennen von Feuerwerk zu verzichten.
Organisiert durch den Fleckviehzuchtverein Trimstein-Eichi im Auftrag der Gemeinde
Waldbrandgefahr im Kanton Bern - Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe bleiben bestehen
Gemäss dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland gilt wegen der anhaltenden Trockenheit weiterhin das Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe. Ausserhalb der Verbots-zone sind insbesondere private Feuerwerkskörper äusserst zurückhaltend einzusetzen und dürfen nur auf befestigtem Untergrund und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Stoppelfeldern ab-gefeuert werden.
Trotz der Niederschläge vom vergangenen Samstag bleibt die Waldbrandsituation im Kanton Bern angespannt. Im Mittelland ist gemäss dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Waldbrand-gefahr nach wie vor auf der Stufe «gross». Es gelten folgende Regeln:
Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 200 Meter). Im Wald und in Waldesnähe sind das Entfachen von Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk untersagt. Dies gilt dementsprechend auch für das Waldgebiet an der Aare.
Ausserhalb der Verbotszone sind folgende Verhaltensregeln zu beachten:
- Brennende Raucherwaren und Zündhölzer nicht wegwerfen.
- Grillfeuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Bei starkem Wind darauf verzichten.
- Feuer immer beobachten und Funkenflug sofort löschen.
- Feuer immer vollständig löschen und kontrollieren.
- Keine sonstigen Feuer im Freien.
- Elektro- und Gasgrills sind erlaubt.
- Bei Feuerausbruch ist unverzüglich die Feuerwehr über die Telefonnummer 118 zu alarmieren.
- Private Feuerwerkskörper sind äusserst zurückhaltend einzusetzen und dürfen nur auf befestigtem Untergrund und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Stoppelfeldern abgefeuert werden.
Die Waldbrandgefahr im Kanton Bern wird voraussichtlich am Donnerstag, 2. August 2018 neu beurteilt. Das Amt für Wald des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend. Aktuelle Informa-tionen und Verhaltenshinweise sind unter www.be.ch/waldbrandgefahr zu finden
Gemeinde Münsingen Abteilung Bildung , Kultur und Sport
Schlossstr. 13
3110 Münsingen
031 724 52 44
Erstellt:
12.07.2018
Geändert: 31.07.2018
Klicks heute:
Klicks total: