Brenzikofen - Statthalter Christoph Lerch weist Beschwerde gegen Gemeindeversammlung ab
Statthalter Christoph Lerch weist die Beschwerde gegen die Gemeindeversammlung vom 19. September ab. Die Ortsplanungsrevision gab damals viel zu reden.
Roland Drenkelforth, Thuner Tagblatt
Schon im Vorfeld zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung von Brenzikofen gab die traktandierte Ortsplanungsrevision viel zu reden. Die Diskussion drehte sich vor allem um eine neue Gewerbezone an der Grenze zu Herbligen (wir berichteten). Die Besitzer (eine Erbengemeinschaft) eines angrenzenden Chalets, das sich jedoch auf Herbliger Boden befindet, wehrten sich mit einer Einsprache gegen die Umzonung. An der Gemeindeversammlung war der Vertreter der Erbengemeinschaft jedoch nicht stimmberechtigt, obwohl er auch in Brenzikofen Land besitzt.
Die Ortsplanungsrevision mit dem überarbeiteten Baureglement, dem Schutzzonenplan und dem Zonenplan Naturgefahren wurde nach diversen Wortmeldungen und Rückweisungsanträgen mit 36 zu 16 Stimmen angenommen. Gegen diesen Beschluss reichte der nicht stimmberechtigte Bürger Beschwerde ein und verlangte eine neue Beschlussfassung an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung.
Frist verpasst
Der Statthalter Bern-Mittelland, Christoph Lerch, bejahte zwar die Beschwerdelegitimation des Beschwerdeführers, da dieser durch die Nichteinzonung seiner Parzellen in der Gemeinde in seinen tatsächlichen und wirtschaftlichen Interessen betroffen ist. Er trat jedoch auf die Beschwerde wegen verpasster Frist für die Anfechtung der öffentlichen Auflage als Vorbereitungshandlung nicht ein und wies diese bezüglich der übrigen Rügegründe ab.
Kein Antragsrecht
In seinem gestern publizierten Entscheid hält Lerch fest, dass nicht stimmberechtigten Personen an einer Gemeindeversammlung kein Antragsrecht zukommt. Zudem sei die Informationspflicht vonseiten der Gemeinde durch die Nichtunterbreitung der vom Beschwerdeführer gewünschten Anträge an der Gemeindeversammlung nicht verletzt worden. Schliesslich erachtet der Regierungsstatthalter die Ausstandspflicht für Stimmenzähler als nicht zwingend, «auch wenn Ausstandsgründe bei der Wahl der Stimmenzähler sinnvollerweise berücksichtigt werden».
Drei Einsprachen hängig
Gegen die Ortsplanungsrevision waren insgesamt vier Einsprachen eingegangen. Wie Brenzikofens Gemeindeschreiberin Renate Schneider auf Anfrage erläuterte, wurde inzwischen eine Einsprache in eine Rechtsverwahrung umgewandelt. «Über die drei verbliebenen Einsprachen wird nun der Kanton entscheiden müssen», erläuterte Schneider.
Wann der Kanton über die Ortsplanung befinde, sei noch offen. Möglich sei, dass der Beschwerdeführer den Entscheid von Statthalter Lerch anfechte und damit vors Verwaltungsgericht gehe. Im Moment läuft die dreissigtägige Beschwerdefrist.
Die Ortsplanungsrevision mit dem überarbeiteten Baureglement, dem Schutzzonenplan und dem Zonenplan Naturgefahren wurde nach diversen Wortmeldungen und Rückweisungsanträgen mit 36 zu 16 Stimmen angenommen. Gegen diesen Beschluss reichte der nicht stimmberechtigte Bürger Beschwerde ein und verlangte eine neue Beschlussfassung an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung.
Frist verpasst
Der Statthalter Bern-Mittelland, Christoph Lerch, bejahte zwar die Beschwerdelegitimation des Beschwerdeführers, da dieser durch die Nichteinzonung seiner Parzellen in der Gemeinde in seinen tatsächlichen und wirtschaftlichen Interessen betroffen ist. Er trat jedoch auf die Beschwerde wegen verpasster Frist für die Anfechtung der öffentlichen Auflage als Vorbereitungshandlung nicht ein und wies diese bezüglich der übrigen Rügegründe ab.
Kein Antragsrecht
In seinem gestern publizierten Entscheid hält Lerch fest, dass nicht stimmberechtigten Personen an einer Gemeindeversammlung kein Antragsrecht zukommt. Zudem sei die Informationspflicht vonseiten der Gemeinde durch die Nichtunterbreitung der vom Beschwerdeführer gewünschten Anträge an der Gemeindeversammlung nicht verletzt worden. Schliesslich erachtet der Regierungsstatthalter die Ausstandspflicht für Stimmenzähler als nicht zwingend, «auch wenn Ausstandsgründe bei der Wahl der Stimmenzähler sinnvollerweise berücksichtigt werden».
Drei Einsprachen hängig
Gegen die Ortsplanungsrevision waren insgesamt vier Einsprachen eingegangen. Wie Brenzikofens Gemeindeschreiberin Renate Schneider auf Anfrage erläuterte, wurde inzwischen eine Einsprache in eine Rechtsverwahrung umgewandelt. «Über die drei verbliebenen Einsprachen wird nun der Kanton entscheiden müssen», erläuterte Schneider.
Wann der Kanton über die Ortsplanung befinde, sei noch offen. Möglich sei, dass der Beschwerdeführer den Entscheid von Statthalter Lerch anfechte und damit vors Verwaltungsgericht gehe. Im Moment läuft die dreissigtägige Beschwerdefrist.