Bowil - Gemeindeversammlung sagt Ja zu allen Geschäften

Auflösung Gemeindeverband Ex-Spital Grosshöchstetten, Sanierung Kanalisationsnetz, Voranschlag 2008: Die Gemeindeversammlung von Bowil hat allen Anträgen des Gemeinderates zugestimmt.

mg / Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Einstimmig hat die Gemeindeversammlung von Bowil der Auflösung des Gemeindeverbandes des ehemaligen Spitals Grosshöchstetten, der Verwendung des Vermögensüberschusses und der Aufhebung des Organisationsreglements zugestimmt.

Mit grossem Mehr und ohne Gegenstimme hat die Versammlung dem Verpflichtungskredit in der Höhe von 350'000 Franken für Sanierungen am Kanalisationsnetz zugestimmt. In den nächsten Jahren werden Teile des Kanalisationsnetzes gestützt auf die Aufnahmen saniert.

Der Voranschlag 2008 wurde bei Aufwendungen von Fr. 4'755'050.-- und Erträgen von Fr. 4'617'400.-- mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 137'650.-- mit grossem Mehr und ohne Gegenstimmen genehmigt.

Der Gemeinderat informierte über die Unwetterschäden im Sommer 2007: Infolge der starken andauernden Regenfällen traten mehrere Bäche über die Ufer. Die grössten Schäden richteten folgende Bäche an: der Brunnenbach, das Wydenhubelgrebli, der Gummithalgraben und der Sagibach.

Dank dem raschen und fachmännischen Eingreifen der Feuerwehr, den Wasserbauverantwortlichen, dem Wegdienst und freiwilligen Helferinnen und Helfer konnte grösseren Schäden vorgebeugt und die Aufräumarbeiten zügig in Angriff genommen werden. In der Zwischenzeit sind die meisten Bachläufe wiederhergestellt, einzelne Projekte folgen zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Zufahrtsstrasse Schlosshüsi wurde von den Unwettern diesen Sommer ebenfalls betroffen. Infolge des grossen Unterhaltsaufwandes in den letzten Jahren, überprüft die Wegkommission in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Oberthal eine Sanierung des betroffenen Wegstückes inkl. neuer Entwässerung und Vergrösserung des bestehenden Geschiebesammlers.

Oberhalb der Geissmatt entstand ein Hanganriss, welcher bereits geologisch untersucht wurde. Für die untenliegenden Wohngebäude besteht nach erster Ansicht des Geologen keine unmittelbare Gefahr.

www.bowil.ch

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Erstellt: 04.12.2007
Geändert: 04.12.2007
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