Bolligen/Stettlen/Vechigen - Gemeinsam integrieren
In den Gemeinden Bolligen, Stettlen und Vechigen wird gemeinsam das Feinkonzept für die Umsetzung des Integrationsartikels erarbeitet. Das teilen die Gemeinderäte der drei Gemeinden mit.
Die Medienmitteilung der Gemeinderäte von Bolligen, Stettlen und Vechigen hat folgenden Wortlaut:
"Die Gemeinden des Kantons Bern sind beauftragt, die in Art. 17 des Volksschulgesetzes (VSG) des Kantons Bern formulierte Integration zu planen und umzusetzen. Demzufolge sollen Schülerinnen und Schüler, die aus verschiedenen Gründen Mühe haben, dem Unterricht zu folgen, in Zukunft vermehrt in die Regelklassen integriert werden. Zudem sollen besonders begabte Schülerinnen und Schüler ebenfalls entsprechend gefördert werden. Die Umsetzung soll ab Schuljahr 2009/2010 beginnen und im Jahre 2011 vollumfänglich zum Tragen kommen.
Auf den 1. August 2009 schafft der Regierungsrat deshalb mit der Verordnung über die Besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule ein neues System zur Verteilung der entsprechenden Ressourcen: Die bisherigen Mittel für besondere Massnahmen (Kleinklassen, Spezialunterricht, etc) werden den Gemeinden in Form eines Lektionenpools zugeteilt. Die Zuteilung erfolgt nach Schülerzahlen, korrigiert um einen Sozialindex. Über die Verwendung dieser Lektionen kann die Gemeinde unter Einhaltung der kantonalen Richtlinien frei entscheiden.
Situation in den Gemeinden Bolligen, Stettlen und Vechigen
Die Gemeinderäte der drei Gemeinden Bolligen, Stettlen und Vechigen haben im Jahr 2008 eine regionale Projektgruppe Integration beauftragt, die Umsetzungsmöglichkeiten von Art. 17 VSG zu prüfen und einen Vorschlag zur Zusammenarbeit den einzelnen Gemeinden zu unterbreiten.
Ziel der Zusammenarbeit ist es, innerhalb der Region Synergien zu nutzen, die Mittel dort einzusetzen, wo sie nötig sind, und ein qualitativ breiteres Angebot an besonderen Massnahmen zur Verfügung zu stellen.
Stand der Planung und Umsetzung
Die Integration hat ein Grobkonzept erarbeitet und darin einen Modellvorschlag unterbreitet, wie der Integrationsartikel bis zum Jahre 2011 umgesetzt sein soll. Der Vorschlag berücksichtigt einerseits die unterschiedlichen Anforderungen und Bedürfnissen der einzelnen Gemeinden, anderseits, und soweit sinnvoll, trägt er auch der bisherigen Zusammenarbeit der drei Gemeinden im Schulwesen Rechnung.
Dem Modellvorschlag zu Grunde gelegt ist der Gedanke grösstmöglicher Integration der Schülerinnen und Schüler in die Regelklassen. Das heisst, integrieren soweit wie möglich und soweit dies für die optimale Förderung der Kinder sinnvoll ist.
Die Gemeinderäte der Gemeinden Bolligen, Stettlen und Vechigen haben an ihren Sitzungen vom 23.3. bzw. 26.3. den Vorschlag der Projektgruppe gutgeheissen und ihr den Auftrag gegeben, das Feinkonzept zu erarbeiten und mit der Umsetzung von Art. 17 VSG per 1.8.2009 zu beginnen.
Die Information der Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler erfolgt durch die Schulleitungen, bzw. Schulkommissionen der einzelnen Schulhäuser."
www.bolligen.ch
www.stettlen.ch
www.vechigen.ch
"Die Gemeinden des Kantons Bern sind beauftragt, die in Art. 17 des Volksschulgesetzes (VSG) des Kantons Bern formulierte Integration zu planen und umzusetzen. Demzufolge sollen Schülerinnen und Schüler, die aus verschiedenen Gründen Mühe haben, dem Unterricht zu folgen, in Zukunft vermehrt in die Regelklassen integriert werden. Zudem sollen besonders begabte Schülerinnen und Schüler ebenfalls entsprechend gefördert werden. Die Umsetzung soll ab Schuljahr 2009/2010 beginnen und im Jahre 2011 vollumfänglich zum Tragen kommen.
Auf den 1. August 2009 schafft der Regierungsrat deshalb mit der Verordnung über die Besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule ein neues System zur Verteilung der entsprechenden Ressourcen: Die bisherigen Mittel für besondere Massnahmen (Kleinklassen, Spezialunterricht, etc) werden den Gemeinden in Form eines Lektionenpools zugeteilt. Die Zuteilung erfolgt nach Schülerzahlen, korrigiert um einen Sozialindex. Über die Verwendung dieser Lektionen kann die Gemeinde unter Einhaltung der kantonalen Richtlinien frei entscheiden.
Situation in den Gemeinden Bolligen, Stettlen und Vechigen
Die Gemeinderäte der drei Gemeinden Bolligen, Stettlen und Vechigen haben im Jahr 2008 eine regionale Projektgruppe Integration beauftragt, die Umsetzungsmöglichkeiten von Art. 17 VSG zu prüfen und einen Vorschlag zur Zusammenarbeit den einzelnen Gemeinden zu unterbreiten.
Ziel der Zusammenarbeit ist es, innerhalb der Region Synergien zu nutzen, die Mittel dort einzusetzen, wo sie nötig sind, und ein qualitativ breiteres Angebot an besonderen Massnahmen zur Verfügung zu stellen.
Stand der Planung und Umsetzung
Die Integration hat ein Grobkonzept erarbeitet und darin einen Modellvorschlag unterbreitet, wie der Integrationsartikel bis zum Jahre 2011 umgesetzt sein soll. Der Vorschlag berücksichtigt einerseits die unterschiedlichen Anforderungen und Bedürfnissen der einzelnen Gemeinden, anderseits, und soweit sinnvoll, trägt er auch der bisherigen Zusammenarbeit der drei Gemeinden im Schulwesen Rechnung.
Dem Modellvorschlag zu Grunde gelegt ist der Gedanke grösstmöglicher Integration der Schülerinnen und Schüler in die Regelklassen. Das heisst, integrieren soweit wie möglich und soweit dies für die optimale Förderung der Kinder sinnvoll ist.
Die Gemeinderäte der Gemeinden Bolligen, Stettlen und Vechigen haben an ihren Sitzungen vom 23.3. bzw. 26.3. den Vorschlag der Projektgruppe gutgeheissen und ihr den Auftrag gegeben, das Feinkonzept zu erarbeiten und mit der Umsetzung von Art. 17 VSG per 1.8.2009 zu beginnen.
Die Information der Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler erfolgt durch die Schulleitungen, bzw. Schulkommissionen der einzelnen Schulhäuser."
www.bolligen.ch
www.stettlen.ch
www.vechigen.ch