Bolligen/Ittigen/Ostermundigen - Pensionskasse im Visier der Justiz
Die marode Personalvorsorgestiftung Bolligen-Ittigen-Ostermundigen hat den Staatsanwalt im Haus. Ein unüblicher Vorgang.
Es geschieht nicht selten, dass eine Pensionskasse wegen einer zu riskanten Anlagestrategie und zu grosszügigen Leistungen saniert werden muss. Äusserst selten kommt es aber vor, dass die Staatsanwaltschaft Abklärungen zur Geschäftsbesorgung einer Vorsorgeeinrichtung trifft. Diese seltene Erfahrung muss nun die Personalvorsorgestiftung Bolligen-Ittigen-Ostermundigen (PVS BIO) machen.
In einer Medienmitteilung erklärte sie gestern, dass an der Sanierung der PVS BIO «intensiv gearbeitet» werde. Als wäre es eine Nebensächlichkeit, steht auch noch zu lesen: «Der Stiftungsrat hat zur Kenntnis genommen, dass die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern Abklärungen im Zusammenhang mit der Geschäftsbesorgung zwischen 2006 und 2012 trifft.» Hanspeter Konrad vom Pensionskassenverband Asip sagt: «Solche Abklärungen sind nicht häufig.»
Bisher zwei bekannte Fälle
Nicht häufig? Sie sind sogar sehr selten. Bekannt ist die Anklage gegen den ehemaligen Anlagechef der Pensionskasse der kantonalen Angestellten in Zürich (BVK). Bekannt ist ebenfalls der Prozess gegen die Sammelstiftung First Swiss Pension Fund. Die Verantwortlichen haften für 30 Millionen Franken veruntreuter Gelder, wie das Bundesgericht im Dezember bestätigte. Gemäss dem Pensionskassen-Spezialisten Werner C. Hug wirft dieser Entscheid neue Fragen auf.
Bisher sei man davon ausgegangen, dass der Stiftungsrat solidarisch hafte. Doch gemäss dem Bundesgerichtsentscheid haften neben der Geschäftsleitung und dem Stiftungsrat auch die Revisionsstelle und der Pensionkassenexperte. «Bei der PVS BIO stellt sich die Frage, ob der Experte, der Stiftungsrat und sogar die Aufsicht mitverantwortlich sind», meint Hug. Aufgrund dieses wegweisenden Bundesgerichtsentscheids reichte der Waadtländer SVP-Nationalrat Guy Parmelin vor zwei Monaten eine Interpellation ein. Er ist der Meinung, dass die Rolle und die Verantwortlichkeit des BVG-Experten im Gesetz unpräzise formuliert seien.
Strittige Rolle des Experten
Bei der PVS BIO könnte der Pensionskassenexperte der Firma AON Hewitt einige Aspekte vernachlässigt haben. Der Stiftungsaufsicht rapportierte er, die Kasse sei mit den getroffenen Sanierungsmassnahmen auf Kurs. Doch Werner C. Hug erinnert daran, dass der Experte gemäss dem genannten Bundesgerichtsentscheid nicht nur die Passivseite der Bilanz, also die Leistungsversprechen, sondern ebenfalls die Vermögenswerte auf der Aktivseite begutachten müsse. Er müsse überprüfen, ob sich Vermögensanlagen und Leistungsversprechen im Gleichgewicht befänden. Marco Rupp, Gemeindepräsident von Ittigen und seit April Präsident der PVS BIO, begrüsst das Ansinnen der Staatsanwaltschaft. Es werde damit ein weiterer Beitrag zur vollen Transparenz geschaffen.
Gemeinsam oder getrennt?
Wie die Staatsanwaltschaft auf die PVS BIO aufmerksam wurde, weiss Rupp nicht. Bekannt ist dagegen, dass 2008 der Deckungsgrad der PVS BIO als Folge einer zu riskanten Anlagestrategie deutlich tiefer in den Keller sauste als bei vergleichbaren Vorsorgeeinrichtungen. Unbestritten ist ebenfalls, dass in der Folge die PVS nur halbherzige Sanierungsmassnahmen eingeleitet hatte. Per Ende 2014 lag der Deckungsgrad bei 80 Prozent. Die Sanierung soll 42,5 Millionen Franken kosten. Offen ist, ob die PVS auch in Zukunft als Gemeinschaftseinrichtung operieren wird, oder ob die angeschlossenen Gemeinden und Körperschaften ihren eigenen Weg gehen wollen.