Bolligen – Die Erfüllung der Schiesspflicht ist garantiert
Der Bolliger Gemeinderat hat zur Sicherstellung der ausserdienstlichen Schiesspflicht in der Schiessanlage Wolfacker (Gemeinde Ittigen) einen Gesellschaftsvertrag mit Ittigen und Zollikofen abgeschlossen und eine Vereinbarung unterzeichnet.
mg / Res Reinhard, info@reinhards.ch
Mit dem Gesellschaftsvertrag, welcher vor allem die Aufteilung eines Betriebsbeitrages von insgesamt 21'000 Franken zu je einem Drittel festhält, schliessen sich Bolligen, Ittigen und Zollikofen zur Einfachen Gesellschaft „Schiesswesen“ (EGS) zusammen. Allfällige Verpflichtungskredite werden gemäss Vertrag im gleichen Verhältnis aufgeteilt, sofern die Gesell-schafterinnen nicht eine besondere Absprache treffen. Jede Gemeinde kann den Vertrag 18 Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres künden.
Zwischen der EGS und der Vereinigten Schützengesellschaft Grauholz (VSGG) wurde eine Vereinbarung abgeschlossen. Diese beinhaltet die auf den Investitionen basierenden Eigentumsanteile (für Bolligen 12 Prozent) den Leistungsauftrag gemäss Militärgesetz und die betrieblichen Regelungen.
Die Sanierung der Schiessanlage Wolfacker wurde im vergangenen Jahr abgeschlossen. An die Gesamtkosten von rund 470'000 Franken leistete die Gemeinde Bolligen 95'000 Franken.
Zwischen der EGS und der Vereinigten Schützengesellschaft Grauholz (VSGG) wurde eine Vereinbarung abgeschlossen. Diese beinhaltet die auf den Investitionen basierenden Eigentumsanteile (für Bolligen 12 Prozent) den Leistungsauftrag gemäss Militärgesetz und die betrieblichen Regelungen.
Die Sanierung der Schiessanlage Wolfacker wurde im vergangenen Jahr abgeschlossen. An die Gesamtkosten von rund 470'000 Franken leistete die Gemeinde Bolligen 95'000 Franken.