Bolligen - Weiterhin Schwimmunterricht an der Primarschule
In Bolligen soll an der Primarschule weiterhin Schwimmunterricht angeboten werden. Der Gemeinderat hat entsprechende Beschlüss4e gefasst.
mg / Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Die Medienmitteilung des Bolliger Gemeinderates hat folgenden Wortlaut:
"Im Mai 2007 veröffentlichte die Erziehungsdirektion des Kantons Bern Empfehlungen betreffend Sicherheit und Qualität im Schwimmunterricht. Vor allem die Sicherheitsausbildung der Lehrpersonen kann durch die Lehrkräfte kaum eingehalten werden. In Bolligen erfüllt zur Zeit keine Lehrkraft diese Anforderungen. Diverse Gemeinden haben aufgrund dieser Empfehlungen den Schwimmunterricht sistiert.
In Bolligen soll weiterhin Schwimmunterricht angeboten werden, umso mehr als das Hallenbad Bolligen zur Verfügung steht. Der Gemeinderat hat deshalb folgenden Beschluss gefasst:
1. Der Schwimmunterricht der Bolliger Schulen wird durch eine professionelle Schwimmlehrkraft begleitet.
2. Die Kostenfolge für einen Halbtag pro Woche wird durch die Gemeinde Bolligen übernommen. Der Betrag von Fr. 7'200.wird für das Jahr 2008 per Nachkredit der Rubrik 210.203.02 zu¬gewiesen. Später wird er wiederkehrend bei der Budgetierung berücksichtigt.
3. Die Regelung tritt per 1.1.2008 in Kraft.
4. Der Primarschulkommission wird empfohlen, gemäss Schreiben der kant. Erziehungsdirektion vom Mai 2007 dafür zu sorgen, dass mittelfristig Lehrkräfte die entsprechenden Qualifikationen für die Erteilung von Schwimmunterricht erlangen."
www.bolligen.ch
"Im Mai 2007 veröffentlichte die Erziehungsdirektion des Kantons Bern Empfehlungen betreffend Sicherheit und Qualität im Schwimmunterricht. Vor allem die Sicherheitsausbildung der Lehrpersonen kann durch die Lehrkräfte kaum eingehalten werden. In Bolligen erfüllt zur Zeit keine Lehrkraft diese Anforderungen. Diverse Gemeinden haben aufgrund dieser Empfehlungen den Schwimmunterricht sistiert.
In Bolligen soll weiterhin Schwimmunterricht angeboten werden, umso mehr als das Hallenbad Bolligen zur Verfügung steht. Der Gemeinderat hat deshalb folgenden Beschluss gefasst:
1. Der Schwimmunterricht der Bolliger Schulen wird durch eine professionelle Schwimmlehrkraft begleitet.
2. Die Kostenfolge für einen Halbtag pro Woche wird durch die Gemeinde Bolligen übernommen. Der Betrag von Fr. 7'200.wird für das Jahr 2008 per Nachkredit der Rubrik 210.203.02 zu¬gewiesen. Später wird er wiederkehrend bei der Budgetierung berücksichtigt.
3. Die Regelung tritt per 1.1.2008 in Kraft.
4. Der Primarschulkommission wird empfohlen, gemäss Schreiben der kant. Erziehungsdirektion vom Mai 2007 dafür zu sorgen, dass mittelfristig Lehrkräfte die entsprechenden Qualifikationen für die Erteilung von Schwimmunterricht erlangen."
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