Bolligen - Warum Frei verdrängt wird

Nach der Wahl von Rudolf Burger von Bolligen Parteilos zum neuen Gemeindepräsidenten muss der am 9. November für Bolligen Parteilos in den Gemeinderat gewählte Jörg Frei seinen Platz räumen.

wal, "Der Bund"
Die Bolliger Gemeindeverfassung sieht vor, dass ein als Gemeindepräsident gewählter Kandidat automatisch im Gemeinderat Einsitz nimmt. Dabei verdrängt er gemäss Artikel 33 der Gemeindeverfassung einen oder den Gewählten seiner Partei oder Wählervereinigung, falls er selber nicht gewählt worden ist.

Burger belegte auf der Liste von BP hinter dem vorkumulierten Jörg Frei den zweiten Platz. Darum muss Frei nun für den neu gewählten Gemeindepräsidenten Rudolf Burger weichen.

Ein Sitztausch ergab sich auch bei der SP: Weil die eigentlich in den Gemeinderat gewählte Margret Kiener Nellen nach der Enttäuschung über ihr schlechtes Resultat beim ersten Wahlgang zum Präsidium auf ihren Sitz verzichtete, rutschte Niklaus Wahli nach.

Wahli hatte auf der Liste der SP mit 576 Stimmen hinter Kiener Nellen und Jon Duri Tratschin den dritten Platz erreicht.

Ein Artikel aus

www.bolligen.ch

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Erstellt: 02.12.2008
Geändert: 02.12.2008
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