Bolligen - Schlug Gemeinderat die Warnungen in den Wind?
Der Bolliger Gemeinderat blies beim Hasco-Gebäude zum Rückzug. Zu spät, sagt ein Kritiker.
Simon Wälti / Der Bund
Die Sprachregelung des Bolliger Gemeinderates lautet: Er habe die Tatsache, dass es sich um ein limitiertes Vorkaufsrecht handelte, zu wenig beachtet. Wie das Wörtchen «limitiert» zu verstehen war, sei erst durch den Entscheid des Richters am 25. Januar klar geworden.
Doch Hermann Bigler (svp), der 1999 beim Verkauf des Grundstücks Gemeindepräsident von Bolligen war, widerspricht. Er habe Gemeindepräsident Rudolf Burger (bolligen parteilos) an der SVP-Parteiversammlung vom 18. Januar darauf hingewiesen, dass das Vorkaufsrecht Grenzen habe und dass die rechtlichen Chancen schlecht seien. «Der Gemeinderat hat die Warnung in den Wind geschlagen und damit die Sorgfaltspflicht verletzt», sagt Bigler, der sich auch an der Gemeindeversammlung am 26. Januar gegen den Kauf aussprach.
Die Geschäftsprüfungskommission lehnte den Kauf ebenfalls ab. Für Bigler ein klares Signal, dass der Gemeinderat das Geschäft hätte zurückziehen sollen. Er kritisiert auch, dass man das Geschäft «husch, husch» habe über die Bühne bringen wollen und die Bürger nicht über alle Umstände informiert habe.
«Der Gemeinderat ist der Illusion eines Schnäppchens nachgerannt und hat sich verheddert.» Der neue Werkhof wäre seiner Meinung nach wesentlich teurer geworden: Der Gemeinderat sah für den Kauf 2,2 Millionen Franken und für die Instandstellung als Werkhof 400 000 Franken vor.
Gemeindepräsident Rudolf Burger erklärt dagegen, er sei von Bigler nicht darauf aufmerksam gemacht worden, dass das Vorkaufsrecht auf wackligen Beinen stehe. «Die Behauptung stimmt so nicht.» Burger verweist darauf, dass die Gauch Grafik AG, die Käuferin des Areals, von einem Vorkaufsrecht ausgegangen sei. «Der Notar, der den Kaufvertrag zwischen Hasco und Gauch verurkundete, stellte unser Vorkaufsrecht nicht infrage.» Vielmehr habe man mit ihm gestritten, wann wohl die 30-Tage-Frist ablaufe und ob der Gemeinderat in eigener Kompetenz die 2,2 Millionen beschliessen könne.
Die Limitierung des Vorkaufsrechts geriet so aus dem Blickfeld, obwohl ein juristischer Berater im November der Gemeinde empfohlen hatte, selber Kaufverhandlungen zu führen, weil das Vorkaufsrecht unsicher sei. Die Gauch Grafik AG kam dann aber der Gemeinde zuvor. Die Firma wird sich nun als neue Eigentümerin ins Grundbuch eintragen lassen können.
FDP: «Rückzug ist vernünftig»
Die FDP war die einzige Partei, welche die Nein-Parole gefasst hatte. Die SVP beschloss Stimmfreigabe, SP und BP befürworteten den Kauf. «Wir waren immer dagegen», sagt FDP-Präsident Urs Klaeger. «Das Risiko bei einem Prozess schien uns zu hoch, zudem ist das Gebäude nicht für einen Werkhof geeignet, eher für eine Produktionsfirma.»
Klaeger stellt fest, dass die Juristen beider Seiten die Einschränkungen beim Vorkaufsrecht nicht genau durchschaut hätten. «Der Rückzug ist vernünftig», sagt Klaeger. Der Gemeinderat habe sich vor der Gemeindeversammlung auch wegen des Zeitdrucks in einer schwierigen Situation befunden.
«Ich bin nicht unglücklich über den Rückzug», sagt SVP-Präsidentin Marianne Zürcher. «Es blieb dem Gemeinderat nichts anderes mehr übrig.» Durch den superprovisorischen Entscheid des Richters sei klar gewesen, dass die Gemeinde kein Vorkaufsrecht ausüben könne. Zürcher bedauert, dass der Gemeinderat es am 14. Januar ablehnte, auf ein neues Angebot für den alten Werkhofstandort einzugehen. «Das war der unglücklichste Punkt, hier hätte man einhängen sollen.»
Die SP bedauert, dass der Beschluss der Gemeindeversammlung nicht umgesetzt werden kann. «Das wäre eine gute Lösung für den Werkhof gewesen», sagt Parteipräsident Thomas Zysset. Die SP zeigt sich aber erstaunt, dass die Gültigkeit des Vorkaufsrechts nicht richtig abgeklärt worden sei. «Das ist unglücklich», sagt Zysset.
Doch Hermann Bigler (svp), der 1999 beim Verkauf des Grundstücks Gemeindepräsident von Bolligen war, widerspricht. Er habe Gemeindepräsident Rudolf Burger (bolligen parteilos) an der SVP-Parteiversammlung vom 18. Januar darauf hingewiesen, dass das Vorkaufsrecht Grenzen habe und dass die rechtlichen Chancen schlecht seien. «Der Gemeinderat hat die Warnung in den Wind geschlagen und damit die Sorgfaltspflicht verletzt», sagt Bigler, der sich auch an der Gemeindeversammlung am 26. Januar gegen den Kauf aussprach.
Die Geschäftsprüfungskommission lehnte den Kauf ebenfalls ab. Für Bigler ein klares Signal, dass der Gemeinderat das Geschäft hätte zurückziehen sollen. Er kritisiert auch, dass man das Geschäft «husch, husch» habe über die Bühne bringen wollen und die Bürger nicht über alle Umstände informiert habe.
«Der Gemeinderat ist der Illusion eines Schnäppchens nachgerannt und hat sich verheddert.» Der neue Werkhof wäre seiner Meinung nach wesentlich teurer geworden: Der Gemeinderat sah für den Kauf 2,2 Millionen Franken und für die Instandstellung als Werkhof 400 000 Franken vor.
Gemeindepräsident Rudolf Burger erklärt dagegen, er sei von Bigler nicht darauf aufmerksam gemacht worden, dass das Vorkaufsrecht auf wackligen Beinen stehe. «Die Behauptung stimmt so nicht.» Burger verweist darauf, dass die Gauch Grafik AG, die Käuferin des Areals, von einem Vorkaufsrecht ausgegangen sei. «Der Notar, der den Kaufvertrag zwischen Hasco und Gauch verurkundete, stellte unser Vorkaufsrecht nicht infrage.» Vielmehr habe man mit ihm gestritten, wann wohl die 30-Tage-Frist ablaufe und ob der Gemeinderat in eigener Kompetenz die 2,2 Millionen beschliessen könne.
Die Limitierung des Vorkaufsrechts geriet so aus dem Blickfeld, obwohl ein juristischer Berater im November der Gemeinde empfohlen hatte, selber Kaufverhandlungen zu führen, weil das Vorkaufsrecht unsicher sei. Die Gauch Grafik AG kam dann aber der Gemeinde zuvor. Die Firma wird sich nun als neue Eigentümerin ins Grundbuch eintragen lassen können.
FDP: «Rückzug ist vernünftig»
Die FDP war die einzige Partei, welche die Nein-Parole gefasst hatte. Die SVP beschloss Stimmfreigabe, SP und BP befürworteten den Kauf. «Wir waren immer dagegen», sagt FDP-Präsident Urs Klaeger. «Das Risiko bei einem Prozess schien uns zu hoch, zudem ist das Gebäude nicht für einen Werkhof geeignet, eher für eine Produktionsfirma.»
Klaeger stellt fest, dass die Juristen beider Seiten die Einschränkungen beim Vorkaufsrecht nicht genau durchschaut hätten. «Der Rückzug ist vernünftig», sagt Klaeger. Der Gemeinderat habe sich vor der Gemeindeversammlung auch wegen des Zeitdrucks in einer schwierigen Situation befunden.
«Ich bin nicht unglücklich über den Rückzug», sagt SVP-Präsidentin Marianne Zürcher. «Es blieb dem Gemeinderat nichts anderes mehr übrig.» Durch den superprovisorischen Entscheid des Richters sei klar gewesen, dass die Gemeinde kein Vorkaufsrecht ausüben könne. Zürcher bedauert, dass der Gemeinderat es am 14. Januar ablehnte, auf ein neues Angebot für den alten Werkhofstandort einzugehen. «Das war der unglücklichste Punkt, hier hätte man einhängen sollen.»
Die SP bedauert, dass der Beschluss der Gemeindeversammlung nicht umgesetzt werden kann. «Das wäre eine gute Lösung für den Werkhof gewesen», sagt Parteipräsident Thomas Zysset. Die SP zeigt sich aber erstaunt, dass die Gültigkeit des Vorkaufsrechts nicht richtig abgeklärt worden sei. «Das ist unglücklich», sagt Zysset.