Bolligen - Neuer Werkhof würde 2,6 Millionen Franken kosten
Weil Fristen nicht eingehalten werden, begibt sich Gemeinderat aufs Glatteis.
Simon Wälti / Der Bund
Bolligen will einen neuen Werkhof kaufen. Für 2,2 Millionen Franken soll das Gebäude der Hasco Suisse AG an der Rörswilstrasse 59 erworben werden, wie der Gemeinderat gestern mitteilte. Weitere 400 000 Franken müssten investiert werden, um die Liegenschaft mit Bürotrakt und Lagerhalle für die Bedürfnisse eines Werkhofes tauglich zu machen. Ein bestehender Mietvertrag für einen Teilbereich würde übernommen. Doch die Sache hat einen Haken. Der Kauf steht nämlich juristisch auf wackligen Beinen.
Bolligen hat Vorkaufsrecht
Eigentlich hat die Hasco das Gebäude bereits am 18. Dezember an die Firma Gauch Grafik AG aus Ittigen verkauft. Da das Grundstück aber zuvor der Gemeinde gehört hatte, baute diese 1999 ein Vorkaufsrecht im Vertrag ein. Nun will der Gemeinderat dieses Recht ausüben; er braucht dazu aber eine ausserordentliche Gemeindeversammlung. Diese wurde auf den 26. Januar angesetzt, was aber zu spät ist, denn das Vorkaufsrecht muss innert 30 Tagen ausgeübt werden. Die Frist läuft schon vorher ab. Darum will der Gemeinderat den Kaufvertrag schon vorher abschliessen und diesen dann nachträglich durch einen Volksbeschluss absegnen lassen. «Wir würden dies nicht tun, wenn wir nicht überzeugt wären, dass uns die Gemeindeversammlung folgen wird», sagt Gemeindepräsident Rudolf Burger (bolligen parteilos). Der Beschluss des Gemeinderats für den Kauf sei einstimmig gefallen. «Wir müssen handeln.» Das Areal der Hasco sei besser geeignet für einen Werkhof als der bisherige Standort an der Krauchthalstrasse 22, sagt Burger. Dort ist die Gemeinde eingemietet. Der Mietvertrag läuft im April 2013 aus, der Gemeinderat rechnet danach mit einer massiven Erhöhung des Mietzinses. Derzeit zahlt die Gemeinde jährlich 58 000 Franken. Zudem sei der bisherige Werkhof sanierungsbedürftig und liege in einem Wohngebiet. Die Verlegung an die Rörswilstrasse sei mittel- und langfristig klar die bessere Lösung, hält der Gemeinderat fest.
Die Firma Gauch Grafik AG, welche das Gebäude gekauft hat, will nicht einfach die Segel streichen. «Die Liegenschaft in Bolligen wäre perfekt für uns, ein Glücksfall», sagt Geschäftsführer Hans-peter Hulliger. Das Unternehmen mit 16 Mitarbeitern ist seit 1972 in der Beschriftungs- und Reklamebranche tätig. Es realisiert Projekte in den Bereichen Baugrafik, Aussenwerbung und Lichtwerbung in der ganzen Schweiz.
«Es wäre sehr bitter»
Man habe lange einen neuen Standort gesucht, sagt Hulliger. «Es wäre sehr bitter, wenn wir nicht zum Zuge kämen.» Man habe die Gemeinde gebeten, vom Vorkaufsrecht zurückzutreten, diese sei aber nicht darauf eingegangen. Hulliger will auf der Frist von 30 Tagen beharren, was bedeutet, dass es zu einem juristischen Gezerre mit ungewissem Ausgang käme. Hulliger bezeichnet das neunjährige Gebäude als «Luxusvariante» für einen Werkhof. Zudem habe der Bolliger Gemeinderat seit über einem halben Jahr Kenntnis gehabt, dass das Gebäude zum Verkauf stehe. Gemeindepräsident Burger bestätigt dies. «Doch im Sommer 2009 war noch von einem Kaufpreis von 3 Millionen Franken die Rede.» Dieser Betrag wäre für die Gemeinde zu hoch gewesen.
Gemäss Gemeindeordnung, Artikel 55 darf der Bolliger Gemeinderat einmalige Ausgaben bis zu 200 000 Franken tätigen. Nun geht es jedoch um 2,6 Millionen Franken. Artikel 56 besagt, dass der Gemeinderat endgültig über unaufschiebbare Geschäfte befindet, wenn eine ausserordentliche Lage das Zusammentreten der Gemeindeversammlung verhindert. Burger verweist auf den Kommentar zum kantonalen Gemeindegesetz: «Der Gemeinderat darf in eng zu verstehenden Not- und Katastrophenfällen von der Zuständigkeitsordnung abweichen und die unabdingbaren Sofortmassnahmen ungeachtet der normalerweise geltenden Zuständigkeit treffen.» Hier handle es sich um einen solchen Notfall.
Die Gemeinde Bolligen hat sich 1999 selber ein Ei gelegt, als sie die Frist für das Vorkaufsrecht auf 30 Tage festsetzte. Dieser Zeitraum ist zu kurz, um die notwendigen Beschlüsse zu fassen und eine Gemeindeversammlung abzuhalten. Karl Studer, Geschäftsführer der Hasco Suisse AG, würde es bedauern, wenn es nun zu einem juristischen «Hickhack» käme. Der Hasco sei an einem möglichst schnellen Verkauf gelegen. Seit dem 7. Dezember ist die Firma in Belp ansässig.
Bolligen hat Vorkaufsrecht
Eigentlich hat die Hasco das Gebäude bereits am 18. Dezember an die Firma Gauch Grafik AG aus Ittigen verkauft. Da das Grundstück aber zuvor der Gemeinde gehört hatte, baute diese 1999 ein Vorkaufsrecht im Vertrag ein. Nun will der Gemeinderat dieses Recht ausüben; er braucht dazu aber eine ausserordentliche Gemeindeversammlung. Diese wurde auf den 26. Januar angesetzt, was aber zu spät ist, denn das Vorkaufsrecht muss innert 30 Tagen ausgeübt werden. Die Frist läuft schon vorher ab. Darum will der Gemeinderat den Kaufvertrag schon vorher abschliessen und diesen dann nachträglich durch einen Volksbeschluss absegnen lassen. «Wir würden dies nicht tun, wenn wir nicht überzeugt wären, dass uns die Gemeindeversammlung folgen wird», sagt Gemeindepräsident Rudolf Burger (bolligen parteilos). Der Beschluss des Gemeinderats für den Kauf sei einstimmig gefallen. «Wir müssen handeln.» Das Areal der Hasco sei besser geeignet für einen Werkhof als der bisherige Standort an der Krauchthalstrasse 22, sagt Burger. Dort ist die Gemeinde eingemietet. Der Mietvertrag läuft im April 2013 aus, der Gemeinderat rechnet danach mit einer massiven Erhöhung des Mietzinses. Derzeit zahlt die Gemeinde jährlich 58 000 Franken. Zudem sei der bisherige Werkhof sanierungsbedürftig und liege in einem Wohngebiet. Die Verlegung an die Rörswilstrasse sei mittel- und langfristig klar die bessere Lösung, hält der Gemeinderat fest.
Die Firma Gauch Grafik AG, welche das Gebäude gekauft hat, will nicht einfach die Segel streichen. «Die Liegenschaft in Bolligen wäre perfekt für uns, ein Glücksfall», sagt Geschäftsführer Hans-peter Hulliger. Das Unternehmen mit 16 Mitarbeitern ist seit 1972 in der Beschriftungs- und Reklamebranche tätig. Es realisiert Projekte in den Bereichen Baugrafik, Aussenwerbung und Lichtwerbung in der ganzen Schweiz.
«Es wäre sehr bitter»
Man habe lange einen neuen Standort gesucht, sagt Hulliger. «Es wäre sehr bitter, wenn wir nicht zum Zuge kämen.» Man habe die Gemeinde gebeten, vom Vorkaufsrecht zurückzutreten, diese sei aber nicht darauf eingegangen. Hulliger will auf der Frist von 30 Tagen beharren, was bedeutet, dass es zu einem juristischen Gezerre mit ungewissem Ausgang käme. Hulliger bezeichnet das neunjährige Gebäude als «Luxusvariante» für einen Werkhof. Zudem habe der Bolliger Gemeinderat seit über einem halben Jahr Kenntnis gehabt, dass das Gebäude zum Verkauf stehe. Gemeindepräsident Burger bestätigt dies. «Doch im Sommer 2009 war noch von einem Kaufpreis von 3 Millionen Franken die Rede.» Dieser Betrag wäre für die Gemeinde zu hoch gewesen.
Gemäss Gemeindeordnung, Artikel 55 darf der Bolliger Gemeinderat einmalige Ausgaben bis zu 200 000 Franken tätigen. Nun geht es jedoch um 2,6 Millionen Franken. Artikel 56 besagt, dass der Gemeinderat endgültig über unaufschiebbare Geschäfte befindet, wenn eine ausserordentliche Lage das Zusammentreten der Gemeindeversammlung verhindert. Burger verweist auf den Kommentar zum kantonalen Gemeindegesetz: «Der Gemeinderat darf in eng zu verstehenden Not- und Katastrophenfällen von der Zuständigkeitsordnung abweichen und die unabdingbaren Sofortmassnahmen ungeachtet der normalerweise geltenden Zuständigkeit treffen.» Hier handle es sich um einen solchen Notfall.
Die Gemeinde Bolligen hat sich 1999 selber ein Ei gelegt, als sie die Frist für das Vorkaufsrecht auf 30 Tage festsetzte. Dieser Zeitraum ist zu kurz, um die notwendigen Beschlüsse zu fassen und eine Gemeindeversammlung abzuhalten. Karl Studer, Geschäftsführer der Hasco Suisse AG, würde es bedauern, wenn es nun zu einem juristischen «Hickhack» käme. Der Hasco sei an einem möglichst schnellen Verkauf gelegen. Seit dem 7. Dezember ist die Firma in Belp ansässig.