Bolligen - Neubauten sind rechtens

Die Beschwerde gegen den Abbruch einer Villa an der Krauchthalstrasse in Bolligen sei unbegründet, hält das Verwaltungsgericht des Kantons Bern fest. Auf dem Areal sollen zwei Mehrfamilienhäuser mit Einstellhalle gebaut werden.

Simon Wälti, Der Bund
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Erstellt: 14.05.2008
Geändert: 14.05.2008
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