Bolligen - Kurdenfamilie: kein Härtefall - ausgeschafft wird aber noch nicht
Die kurdische Familie aus Bolligen, für die sich 2'500 Personen mit einer Petition einsetzten, gilt nicht als Härtefall. Das hat laut dem Kanton Bern das Bundesamt für Migration entschieden. Noch wird aber die Familie nicht ausgeschafft.
SDA / Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Das Bundesamt für Migration habe den Migrationsdienst des Kantons Bern aufgefordert, die Wegweisung der alleinerziehenden Frau und ihrer drei Kinder noch nicht zu vollziehen, teilte das kantonale Amt für Information am Mittwoch mit. Noch sei nämlich ein Wiedererwägungsgesuch der Familie hängig.
Der Entscheid des Bundesamts für Migration fällt frühestens im April dieses Jahres. Die bernische Polizei- und Militärdirektion will den Fall neu prüfen, wenn das Bundesamt für Migration erneut die Wegweisung anordnen sollte.
Das Bundesamt verweigert laut den bernischen Behörden die Aufenthaltsbewilligung als Härtefall, weil die Familie noch nicht seit fünf Jahren in der Schweiz wohne.
www.bolligen.ch
www.be.ch
Der Entscheid des Bundesamts für Migration fällt frühestens im April dieses Jahres. Die bernische Polizei- und Militärdirektion will den Fall neu prüfen, wenn das Bundesamt für Migration erneut die Wegweisung anordnen sollte.
Das Bundesamt verweigert laut den bernischen Behörden die Aufenthaltsbewilligung als Härtefall, weil die Familie noch nicht seit fünf Jahren in der Schweiz wohne.
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