Bolligen - Höherer Höchstbetrag für die Feuerwehrpflichtersatzabgabe
In Bolligen wird der Höchstbetrag für die Feuerwehrdienstpflichtersatzabgabe erhöht. Das hat der Bolliger Gemeinderat beschlossen.
mg / Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Der Bolliger Gemeinderat schreibt: "Der Gemeinderat belässt für das Jahr 2010 den Prozentsatz für die Feuerwehrdienstpflichtersatzabgabe auf 10% der einfachen Steuer, erhöht jedoch den Höchstbetrag von heute maximal 250 auf neu 300 Franken pro Person bzw. pro Ehepaar oder eingetragene Partnerschaft."
Aus diesem Grund seien im Voranschlag 2010 bei der Feuerwehr Mehreinnahmen von rund 55‘000 Franken eingeplant. Mit dem Maximum von 300 Franken stehe Bolligen im Vergleich zu anderen Gemeinden immer noch gut da. Möglich wären gemäss Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz maximal 400 Franken pro Person.
www.bolligen.ch
Aus diesem Grund seien im Voranschlag 2010 bei der Feuerwehr Mehreinnahmen von rund 55‘000 Franken eingeplant. Mit dem Maximum von 300 Franken stehe Bolligen im Vergleich zu anderen Gemeinden immer noch gut da. Möglich wären gemäss Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz maximal 400 Franken pro Person.
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