Bolligen - Gesetzesartikel gegen Antennen ist zulässig
Gemeinden dürfen den Bau von Handyantennen wegen Ortsbild- oder Landschaftsschutzes verhindern. Das Verwaltungsgericht stützt Bolligens Baureglement.
Matthias Raaflaub, der Bund
Mobilfunkantennen sind unerwünschte Nachbarn. Telefonanbieter haben grösste Mühe mit dem Bau solcher Anlagen, denn die Bevölkerung ist vielerorts skeptisch. Sie bezweifelt, dass Handyantennen wirklich gesundheitlich unbedenklich sind. Der Kampf gegen die Handyantennen ist bei Einsprachen mit dem Hinweis auf gesundheitliche Bedenken aber meist chancenlos.
Ein kürzlich publiziertes Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts unterstreicht jetzt ein weiteres Mal: Wollen Gemeinden Handyantennen fernhalten, ist ihnen mit der Anpassung ihrer Baureglemente mehr Erfolg beschieden. Am 15. November entschied das Verwaltungsgericht, dass Gemeinden Regelungen erlassen dürfen, um Antennen zu verhindern, wenn sie mit dem Schutz des Ortsbilds, besonderer Bauten oder der Landschaft argumentieren.
Als Alibi-Gesetz kritisiert
Beschwerde erhoben hatten die beiden Telekommunikationsunternehmen Swisscom und Orange. Mit ihrer Rüge des Baureglements der Gemeinde Bolligen waren sie zuvor beim Regierungsrat gescheitert. In Bolligen sorgte eine bestehende Antenne an einem Strommast für Diskussionen, als deren Sendeleistung erhöht werden sollte. Sie liegt zwischen schützenswerten Kirschbäumen. Im Dezember 2008 beschloss die Gemeindeversammlung wegen dieses Beispiels, das Baureglement zu ändern. «In Ortsbilderhaltungsgebieten, auf schützens- und erhaltenswerten Bauten und in deren Umgebung sowie in Landschaftsschutzgebieten und bei geschützten Naturobjekten dürfen keine Mobilfunkantennen aufgestellt werden», heisst es in einem Reglementsartikel. Ausserdem dürfe auch von weither der Blick auf schützens- und erhaltenswerte Bauten nicht durch eine Antenne gestört werden. Ein weiterer Passus, der die Höhe von Antennen begrenzen wollte, musste die Gemeinde auf Geheiss des kantonalen Amts für Gemeinden und Raumordnung streichen. Zulässig blieb dagegen auch der Verweis aufs Inventar der geschützten Naturobjekte.
Orange und Swisscom argumentierten, beim besonderen Artikel handle es sich um einen juristisch unzulässigen Wolf im Schafspelz. Vordergründig mache die Gemeinde damit ortsplanerische Erwägungen geltend, tatsächlich aber wolle man die Bevölkerung vor Strahlung schützen. Gemäss den Handyunternehmen müssen sich die Gemeinden aus dieser Frage aber heraushalten.
Strenger als der Bund geht nicht
1999 regelte der Bund in einer Verordnung die Massstäbe und Grenzwerte für strahlende Anlagen. Somit könne die Gemeinde nicht weitere Einschränkungen erlassen. Ginge es Bolligen tatsächlich um den Schutz des Ortsbilds oder der Landschaft, müsste die Gemeinde auch Parabolspiegel von Satellitenanlagen verbieten. Ein Verbot von Antennenanlagen in diesen Gebieten sei unverhältnismässig und schränke die Unternehmen in ihrer Wirtschaftsfreiheit ein.
Die Verwaltungsrichter weisen im vorliegenden Urteil alle Einwände zurück. Im Gegensatz zu privaten Parabolschüsseln könne man den Standort von Handyantennen flexibler wählen. Und: Die Antennen «dienen nicht primär diesem Gebäude und seinen Bewohnern, sondern einer Vielzahl von Dritten». Daher sei durchaus schlüssig, dass es um eine erlaubte Regelung mit ästhetischem Zweck gehe.
Ästhetische Begründung zulässig
Gegen eine Baubeschränkung aus ästhetischen Gründen ist laut dem schriftlichen Urteil nichts einzuwenden. Dass der Ortsbild- und Landschaftsschutz ein legitimes öffentliches Interesse darstelle, um den Bau von Handyantennen einzuschränken, hätten Swisscom und Orange nicht einmal bestritten, schreibt das Verwaltungsgericht. «Zu Recht», meinen die Richter.
Für die Mobilfunkanbieter wird die Installation neuer und stärkerer Antennen damit noch schwieriger. Bereits im März dieses Jahres hat eine bernische Gemeinde ein Präjudiz geschaffen. Urtenen-Schönbühl verbannte Antennen aus dem Wohngebiet. In Wohnzonen sind sie gemäss Baureglement nur zulässig, wenn sich keine Alternative im Gewerbe- oder Industriegebiet bietet. Ittigen hat ein ähnlich lautende Einschränkung beschlossen. Dieses sogenannte Kaskadenmodell hiess das Bundesgericht im März dieses Jahres gut. Das Urteil erhielt schweizweites Echo. Als Reaktion auf den zunehmenden Widerstand gegen Handyantennen setzen die Telekom-Unternehmen und der Kanton Bern heute bereits auf eine engere Zusammenarbeit und frühere Kommunikation.
Ein kürzlich publiziertes Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts unterstreicht jetzt ein weiteres Mal: Wollen Gemeinden Handyantennen fernhalten, ist ihnen mit der Anpassung ihrer Baureglemente mehr Erfolg beschieden. Am 15. November entschied das Verwaltungsgericht, dass Gemeinden Regelungen erlassen dürfen, um Antennen zu verhindern, wenn sie mit dem Schutz des Ortsbilds, besonderer Bauten oder der Landschaft argumentieren.
Als Alibi-Gesetz kritisiert
Beschwerde erhoben hatten die beiden Telekommunikationsunternehmen Swisscom und Orange. Mit ihrer Rüge des Baureglements der Gemeinde Bolligen waren sie zuvor beim Regierungsrat gescheitert. In Bolligen sorgte eine bestehende Antenne an einem Strommast für Diskussionen, als deren Sendeleistung erhöht werden sollte. Sie liegt zwischen schützenswerten Kirschbäumen. Im Dezember 2008 beschloss die Gemeindeversammlung wegen dieses Beispiels, das Baureglement zu ändern. «In Ortsbilderhaltungsgebieten, auf schützens- und erhaltenswerten Bauten und in deren Umgebung sowie in Landschaftsschutzgebieten und bei geschützten Naturobjekten dürfen keine Mobilfunkantennen aufgestellt werden», heisst es in einem Reglementsartikel. Ausserdem dürfe auch von weither der Blick auf schützens- und erhaltenswerte Bauten nicht durch eine Antenne gestört werden. Ein weiterer Passus, der die Höhe von Antennen begrenzen wollte, musste die Gemeinde auf Geheiss des kantonalen Amts für Gemeinden und Raumordnung streichen. Zulässig blieb dagegen auch der Verweis aufs Inventar der geschützten Naturobjekte.
Orange und Swisscom argumentierten, beim besonderen Artikel handle es sich um einen juristisch unzulässigen Wolf im Schafspelz. Vordergründig mache die Gemeinde damit ortsplanerische Erwägungen geltend, tatsächlich aber wolle man die Bevölkerung vor Strahlung schützen. Gemäss den Handyunternehmen müssen sich die Gemeinden aus dieser Frage aber heraushalten.
Strenger als der Bund geht nicht
1999 regelte der Bund in einer Verordnung die Massstäbe und Grenzwerte für strahlende Anlagen. Somit könne die Gemeinde nicht weitere Einschränkungen erlassen. Ginge es Bolligen tatsächlich um den Schutz des Ortsbilds oder der Landschaft, müsste die Gemeinde auch Parabolspiegel von Satellitenanlagen verbieten. Ein Verbot von Antennenanlagen in diesen Gebieten sei unverhältnismässig und schränke die Unternehmen in ihrer Wirtschaftsfreiheit ein.
Die Verwaltungsrichter weisen im vorliegenden Urteil alle Einwände zurück. Im Gegensatz zu privaten Parabolschüsseln könne man den Standort von Handyantennen flexibler wählen. Und: Die Antennen «dienen nicht primär diesem Gebäude und seinen Bewohnern, sondern einer Vielzahl von Dritten». Daher sei durchaus schlüssig, dass es um eine erlaubte Regelung mit ästhetischem Zweck gehe.
Ästhetische Begründung zulässig
Gegen eine Baubeschränkung aus ästhetischen Gründen ist laut dem schriftlichen Urteil nichts einzuwenden. Dass der Ortsbild- und Landschaftsschutz ein legitimes öffentliches Interesse darstelle, um den Bau von Handyantennen einzuschränken, hätten Swisscom und Orange nicht einmal bestritten, schreibt das Verwaltungsgericht. «Zu Recht», meinen die Richter.
Für die Mobilfunkanbieter wird die Installation neuer und stärkerer Antennen damit noch schwieriger. Bereits im März dieses Jahres hat eine bernische Gemeinde ein Präjudiz geschaffen. Urtenen-Schönbühl verbannte Antennen aus dem Wohngebiet. In Wohnzonen sind sie gemäss Baureglement nur zulässig, wenn sich keine Alternative im Gewerbe- oder Industriegebiet bietet. Ittigen hat ein ähnlich lautende Einschränkung beschlossen. Dieses sogenannte Kaskadenmodell hiess das Bundesgericht im März dieses Jahres gut. Das Urteil erhielt schweizweites Echo. Als Reaktion auf den zunehmenden Widerstand gegen Handyantennen setzen die Telekom-Unternehmen und der Kanton Bern heute bereits auf eine engere Zusammenarbeit und frühere Kommunikation.