Bolligen - Geplanter Werkhof birgt Tücken
Der Gemeinderat von Bolligen will ein Gebäude für seinen Werkhof kaufen. Dazu hat er eine Gemeindeversammlung einberufen. Doch die Versammlung ist zu spät angesetzt. Ein anderer Kaufvertrag wird bereits vorher gültig.
Sandra Rutschi / Berner Zeitung BZ
Der Gemeinderat von Bolligen will die Gewerbeliegenschaft an der Rörswilstrasse 59 kaufen. Darin soll künftig der Werkhof untergebracht werden. Dazu hat der Gemeinderat für den 26. Januar eine ausserordentliche Gemeindeversammlung einberufen und die Traktandenliste auf der Gemeindehomepage publiziert. Der Liegenschaftskauf ist nebst dem «Verschiedenen» das einzige Geschäft, das zur Abstimmung kommt.
Zu späte Versammlung
Der Kauf hat aber einen Haken: Laut Karl Studer, Geschäftsführer der heutigen Liegenschaftsbesitzerin und Werkzeugherstellerin Hasco Suisse AG, ist bereits ein Kaufvertrag abgeschlossen worden. Die Beschriftungsfirma Gauch aus Ittigen möchte das Gebäude erwerben. Die Gemeinde habe zwar das Vorkaufsrecht, sagt Studer. Doch dieses ist nur während 30 Tagen gültig. «Am 23. Dezember hat die Gemeinde Kenntnis erhalten. Das heisst, das Vorkaufsrecht läuft am 21. Januar ab», so Studer. Bis dann müsse er den Bescheid haben, ob die Gemeinde die Liegenschaft kaufen will. Sonst ist der Vertrag mit der Firma Gauch rechtskräftig. Fazit: Die Gemeindeversammlung vom 26.Januar ist zu spät angesetzt, um rechtzeitig über den Kauf zu entscheiden.
«Früher war nicht möglich»
«Dieses Terminproblem ist der wunde Punkt an diesem Geschäft», sagt der Bolliger Gemeindepräsident Rudolf Burger (Bolligen Parteilos). «Wir konnten nicht früher handeln.» Das Vorkaufsrecht von 1999 lasse ausser Betracht, dass die Gemeinde bei einem solchen Geschäft innerhalb von 30 Tagen gar nicht handlungsfähig sei. Denn mindestens 30 Tage im Voraus muss eine Gemeindeversammlung offiziell ausgeschrieben werden. «Wir erkundigten uns beim Regierungsstatthalteramt, ob wir die Gemeindeversammlung vorverlegen könnten», sagt Burger. Doch das sei rechtlich nicht möglich. Würde gegen eine Versammlung, bei der die 30-Tage-Ankündigungsfrist nicht eingehalten wurde, im Nachhinein eine Beschwerde erhoben, würde diese gutgeheissen.
Gemeinderat entscheidet
Der Gemeinderat wird aus diesem Grund bereits im Vorfeld der Versammlung dem Kauf der Liegenschaft zustimmen. «Unsere Gemeindeordnung sieht vor, dass wir in ausserordentlichen Situationen so handeln können», sagt Burger. Problematisch wäre allerdings, wenn die Gemeindeversammlung den Kauf dann ablehnen würde.
Zwar wusste die Gemeinde schon seit einigen Monaten, dass die Liegenschaft zum Verkauf steht. Doch Gemeinde und Verkäufer hatten damals unterschiedliche Preisvorstellungen. Der Preis ist mittlerweile tiefer als damals.
Mehr als eine halbe Million
Die Liegenschaftsbesitzerin Hasco AG ist mittlerweile nach Belp gezogen. Die Räume, in denen sie untergebracht war, stehen leer. Im Bolliger Gebäude ist die Maschinen-Grosshändlerin Hatag AG eingemietet. «Sie wird dort bleiben können, egal, ob die Gemeinde oder die Firma Gauch die Liegenschaft kauft», sagt Hasco-Chef Studer. «Der Käufer übernimmt den Mietvertrag.»
Der Werkhof der Gemeinde Bolligen befindet sich zurzeit in einer Liegenschaft an der Krauchthalstrasse. Man wolle diesen an die Rörswilstrasse verlegen, sagt Gemeindepräsident Burger. Über den Kaufpreis und weitere Punkte des Geschäfts will er noch nichts sagen. Der Preis muss über eine halbe Million Franken betragen, da bis zu dieser Limite der Gemeinderat entscheiden kann. Der Gemeinderat hat für nächsten Montag eine Medienkonferenz angesetzt.
Zu späte Versammlung
Der Kauf hat aber einen Haken: Laut Karl Studer, Geschäftsführer der heutigen Liegenschaftsbesitzerin und Werkzeugherstellerin Hasco Suisse AG, ist bereits ein Kaufvertrag abgeschlossen worden. Die Beschriftungsfirma Gauch aus Ittigen möchte das Gebäude erwerben. Die Gemeinde habe zwar das Vorkaufsrecht, sagt Studer. Doch dieses ist nur während 30 Tagen gültig. «Am 23. Dezember hat die Gemeinde Kenntnis erhalten. Das heisst, das Vorkaufsrecht läuft am 21. Januar ab», so Studer. Bis dann müsse er den Bescheid haben, ob die Gemeinde die Liegenschaft kaufen will. Sonst ist der Vertrag mit der Firma Gauch rechtskräftig. Fazit: Die Gemeindeversammlung vom 26.Januar ist zu spät angesetzt, um rechtzeitig über den Kauf zu entscheiden.
«Früher war nicht möglich»
«Dieses Terminproblem ist der wunde Punkt an diesem Geschäft», sagt der Bolliger Gemeindepräsident Rudolf Burger (Bolligen Parteilos). «Wir konnten nicht früher handeln.» Das Vorkaufsrecht von 1999 lasse ausser Betracht, dass die Gemeinde bei einem solchen Geschäft innerhalb von 30 Tagen gar nicht handlungsfähig sei. Denn mindestens 30 Tage im Voraus muss eine Gemeindeversammlung offiziell ausgeschrieben werden. «Wir erkundigten uns beim Regierungsstatthalteramt, ob wir die Gemeindeversammlung vorverlegen könnten», sagt Burger. Doch das sei rechtlich nicht möglich. Würde gegen eine Versammlung, bei der die 30-Tage-Ankündigungsfrist nicht eingehalten wurde, im Nachhinein eine Beschwerde erhoben, würde diese gutgeheissen.
Gemeinderat entscheidet
Der Gemeinderat wird aus diesem Grund bereits im Vorfeld der Versammlung dem Kauf der Liegenschaft zustimmen. «Unsere Gemeindeordnung sieht vor, dass wir in ausserordentlichen Situationen so handeln können», sagt Burger. Problematisch wäre allerdings, wenn die Gemeindeversammlung den Kauf dann ablehnen würde.
Zwar wusste die Gemeinde schon seit einigen Monaten, dass die Liegenschaft zum Verkauf steht. Doch Gemeinde und Verkäufer hatten damals unterschiedliche Preisvorstellungen. Der Preis ist mittlerweile tiefer als damals.
Mehr als eine halbe Million
Die Liegenschaftsbesitzerin Hasco AG ist mittlerweile nach Belp gezogen. Die Räume, in denen sie untergebracht war, stehen leer. Im Bolliger Gebäude ist die Maschinen-Grosshändlerin Hatag AG eingemietet. «Sie wird dort bleiben können, egal, ob die Gemeinde oder die Firma Gauch die Liegenschaft kauft», sagt Hasco-Chef Studer. «Der Käufer übernimmt den Mietvertrag.»
Der Werkhof der Gemeinde Bolligen befindet sich zurzeit in einer Liegenschaft an der Krauchthalstrasse. Man wolle diesen an die Rörswilstrasse verlegen, sagt Gemeindepräsident Burger. Über den Kaufpreis und weitere Punkte des Geschäfts will er noch nichts sagen. Der Preis muss über eine halbe Million Franken betragen, da bis zu dieser Limite der Gemeinderat entscheiden kann. Der Gemeinderat hat für nächsten Montag eine Medienkonferenz angesetzt.