Bolligen - Gemeinde stoppt Verfahren um Hasco-Gebäude

Das Hasco-Gebäude in Bolligen wird nicht in einen Werkhof der Gemeinde umgebaut. Der Gemeinderat hat beschlossen, das Gesuch um eine einstweilige Verfügung gegen die Firma Hasco-AG zurückzuziehen.

mg / Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Der Bolliger Gemeinderat schreibt: "Der Gemeinderat erachtet das Risiko, dieses Verfahren und einen möglicherweise anschliessenden Prozess zu verlieren, als zu hoch."

Bei einem solchen Verlauf der juristischen Auseinandersetzung wären für die Gemeinde hohe Kosten entstanden, schreibt der Gemeinderat weiter. Als Konsequenz aus diesem Entscheid der Gemeinde Bolligen sei davon auszugehen, dass die Firma Gauch AG neue Eigentümerin des Hasco-Gebäudes in Bolligen werde.

Die Gemeinde Bolligen hatte die einstweilige Verfügung angestrengt, um selber Besitzerin des Hasco-Gebäudes zu werden. Am 14. Januar hatte der Gemeinderat beschlossen, ein der Gemeinde aus einem Vertrag von 1999 zustehendes limitiertes Vorkaufsrecht auf diese Liegenschaft wahrzunehmen, um sie später als Werkhof zu nutzen.

An der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 26. Januar war dieser Entscheid vom Souverän gutgeheissen worden.

Ein Tag zuvor, am 25. Januar, war jedoch der Hasco AG in einer superprovisorischen Verfügung mit Verweis auf das gemäss Richter nur begrenzt anwendbare Vorkaufsrecht untersagt worden, die Gemeinde Bolligen als neue Eigentümerin des Hasco-Gebäudes ins Grundbuch eintragen zu lassen.

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Erstellt: 23.02.2010
Geändert: 23.02.2010
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