Bolligen - Gemeinde gibt Anreiz für Verdichtung

wal, "Der Bund"
Die Gemeindeversammlung hat gestern Abend einen Freibetrag in der Höhe von 75 000 Franken bei Um- oder Aufzonungen beschlossen. Das heisst, dass bei einem Planungsmehrwert von unter 75 000 Franken keine Abgabe an die Gemeinde fällig wird. Bei einem höheren Mehrwert kann der Betrag von 75 000 Franken abgezogen werden. Damit soll die innere Entwicklung gefördert werden. Es handle sich um einen Kompromiss zwischen den Interessen der Hauseigentümer und den finanziellen Interessen der Gemeinde, argumentierte der Gemeinderat. Die neue Regelung bei der Mehrwertabschöpfung wurde mit grossem Mehr angenommen.

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Erstellt: 06.06.2018
Geändert: 06.06.2018
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